Landgericht Halle verurteilt Umzugsunternehmer zu Haftstrafen wegen Leistungsbetrug

Die langwierige Ermittlungsarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Halle (Saale) hat sich gelohnt. Das Landgericht Halle verurteilte die Geschäftsführer einer Umzugsspedition aus dem Saalekreis zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und neun Monaten bzw. einem Jahr und sechs Monaten wegen Leistungsbetruges. Außerdem müssen sie jeweils 400 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die verurteilten Arbeitgeber gingen über einen längeren Zeitraum gezielt vor. In den Jahren 2009 und 2010 wurden falsche Stundenabrechnungen geführt. Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden waren somit nicht ersichtlich. „Dies erschwerte uns die Ermittlungen erheblich“, berichtet Kaiser, Ermittler der Finanzkontrolle am Standort Halle. „Die Arbeitnehmer wurden angewiesen, einzelne Tage wegzulassen oder Stunden zu reduzieren“. Den Betrügern kam es vor allem darauf an Sozialversicherungsbeiträge einzusparen. Durch diese Betrugsmasche haben sie über 10.000 Euro eingespart. Zusätzlich haben sie zu Unrecht 14.920,57 Euro Kurzarbeitergeld erhalten. Das Urteil ist nach erfolgloser Revision beim Bundesgerichtshof rechtskräftig. Die Freiheitsstrafen sind zur Bewährung ausgesetzt.
Neueste Kommentare