Linke und CDU stellen Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt in Frage

Wegen der Corona-Pandemie gilt in Sachsen-Anhalt ein Beherbergungsverbot für Personen aus Risikogebieten. Diese dürfen in Hotels und Pensionen im Land nicht übernachten. DIE LINKE will dieses Verbot kippen und hat dazu einen Antrag im Landtag gestellt. In diesem Antrag weist sie daraufhin, dass diese Verbote unverhältnismäßige Eingriffe in die Reisefreiheit und der wirtschaftlichen Betätigung der Beherbergungs- und Reisebranche darstellen.
Wulf Gallert, Sprecher für Europa- und Tourismuspolitik, betont: »Die Landesregierung wird aufgefordert, das bestehende Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risiko-Gebieten abzuschaffen und die Eindämmungsverordnung dahingehend umgehend anzupassen. Es handelt sich hierbei um einen generellen Eingriff, dessen Eignung nicht nur in der Beherbergungs- und Tourismusbranche, sondern auch bei Experten im medizinischen Bereich in Zweifel gezogen wird. Außerdem steht das Beherbergungsverbot im Gegensatz zu den Reisewegen der tausenden Pendler*innen, die täglich zwischen verschiedenen Regionen Deutschlands hin und her wechseln. DIE LINKE fordert Ministerpräsident Haseloff auf, sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz in dieser Woche gegen ein deutschlandweites Beherbergungsverbot einzusetzen. Stattdessen soll die konsequente Einhaltung der AHA-Regeln und die Nutzung der Corona-Warn-App betont werden. Weiterhin müssen Home-Office und mobiles Arbeiten ermöglicht werden. Die Weigerung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, soll mit einem Bußgeld belegt werden und die schnelle Rückverfolgung von Infektionsketten durch die Gesundheitsämter mithilfe einer dafür nötigen personellen Aufstockung der Ämter gewährleistet werden!«
Und auch der tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Lars-Jörn Zimmer, erwartet von der Landesregierung das derzeit geltende Beherbergungsverbot zu überprüfen. „Der Urlaub in Deutschland birgt unter Einhaltung der Pandemievorschriften kein besonderes Gefährdungspotential. Das Hotel- und Beherbergungsgewerbe hat in den zurückliegenden Monaten bewiesen, dass sie die Kontakt- und Hygieneregeln einhalten. Viele Häuser haben erheblich investiert, um den Corona-Regeln gerecht zu werden. Das Beherbergungsverbot ist deswegen zu überprüfen. Allein im Juli wurden deutschlandweit 45 Millionen Übernachtungen gebucht. Seitdem gibt es keine Hinweise darauf, dass Reisen durch Deutschland nennenswert zu einem Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben“, so Zimmer. Dieser verweist auf die angespannte finanzielle Situation der gesamten Branche. Zahlreiche Klein- und Familienbetriebe stünden inzwischen vor dem Aus.
Das Beherbungsverbot ist wirklich Blödsinn. Soll jemand der aus dem Ausland anreist ( es wird ja nur ein in Deutschland gemachter Test anerkannt) dann auf der Straße übernachten oder sich im Terminal rumdrücken. Was soll schon an Überzragung im Hotelzimmer passieren. O.k. Partyhotels sollte man dichtmachen, aber doch nicht Businessshotels. Man mag nur kein Reiseverbot aussprechen.
Ansteckung erfolgt eher auf Familienfeiern wie Hochzeiten ( oft von wenig einsichtigen Neubürgern die meist zu besonders vielen und unvorsichtig feiern), in Leiharbeiterbetrieben und durch Partidioten ( meist bestimmte Altersgruppe, zB. die Goldküstenpartyreisenden) und Maskenverweigerer oder Idioten, die diese ausgerechnet zum Reden oder Husten abnehmen. Diese Gruppen tragen das dann zuhause in die Gefährdungsgruppen und alle anderen müssen leiden, z.t. sogar sterben. Businesshotels sind da nicht das Problem.
Es ist schon vom OVG Niedersachsen kassiert worden.
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/beherbergungsverbot-in-niedersachsen-vorlaufig-ausser-vollzug-gesetzt-193605.html
Genau! Kann ich so befürworten
Ich stelle alle beide Parteien in Frage
Komisch sonst wollen sie nichts voneinander wissen. Komisch
Ich finde es gut, wenn man über Parteigrenzen hinweg, Gemeinsamkeiten in Sachfragen findet. So sollte es sein.
Das Beherbergungsverbot dient in Konsequenz dazu, keine zusätzlichen Anreize für Privatreisen zu schaffen und somit, zumindest zu versuchen, eine Ausbreitung der Ansteckungsgefahr einzudämmen. Ist das so schwer zu verstehen? Schon schlimm genug, dass etwas durchaus Sinnhaftes für den Bevölkerungsschutz durch Gerichte torpediert wird und das nur auf Grundlage irgendwelcher §§ aus grauer Vorzeit und nicht fach- und sachorientiert.
Der Virus ist überall, der muss sich nicht ausbreiten. Somit ist die Frage im Hinblick auf das Beherbungsverbot: Besteht eine höhere Gefahr der Ansteckung in Hotels bei Einhaltung der Regeln? Ist dies zu verneinen, ist das Verbot nur ein weiteres Placebo zu Beruhigung der Gemüter. Einfach zu beschließen, einfach zu überwachen und zu bestrafen, Fehlanzeige in der Wirkung.
Gern präzisiert: Es geht nicht um Hotels als mögliche Ansteckungsquellen, sondern um Anreize für Reiseaktivitäten als mögliche Virenverbreiter abzubauen. Ist im Übrigen das gleiche Strickmuster wie bei Stadien. Auch hier ist nicht das Stadion problematisch, sondern die An- und Abreisen, dass was vor dem Stadion passieren kann.
„Durch Gerichte torpediert“ ist schon eine zweifelhafte Formulierung. Ich erinnere an die Gewaltenteilung in Deutschland und demokratische Grundprinzipien. Die (unabhängige) Judikative hat durchaus einen Sinn. Sonst lebten wir wohl in einem autoritären Staat. Willst du das? Aber wenn du im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim den Hinweis auf Artikel 11 Grundgesetz mit „§§ auch grauer Vorzeit“ betitelst, stellt sich ehrlich die Frage, wie es mit deinem Demokratieverständnis aussieht.
Gut, dann eben …hindern den (demokratischen) Staat an der Ausübung und Durchsetzung seiner erforderlichen Fürsorgepflicht gegenüber der Allgemeinheit.
Anderes OVG hat einen Eilantrag abgelehnt. 2 unterschiedliche Entscheidungen rufen immer die obersten Gerichte auf den Plan.
Hoffentlich bewegen die sich auch.