Mithäftling in der Jugendanstalt Raßnitz in die Schulter gestochen: Prozessbeginn am Landgericht Halle

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  1. fragjanur sagt:

    Wie sieht es eigentlich mit der Mitverantwortung des Staates aus? Das Opfer war immerhin gezwungenermaßen dort und konnte sich der Gefahrensituation vermutlich nicht durch Weglaufen entziehen.

    • Gern sagt:

      Die Mitverantwortung des Staates besteht.

    • Unfug sagt:

      Dazu gibt es eine Verhandlung inklusive Beweisaufnahme. Als Rechtsanwalt kannst du das Opfer in einer Nebenklage vertreten. Ansonsten kannst du natürlich komische Fragen ins Netz stellen.

      • Medienkompetenz mangelhaft sagt:

        Den unkonstruktiven Hinweis, dass bestimmte Fragen anderswo verhandelt werden, kann man unter jeden Internetkommentar schreiben.