Mithäftling in der Jugendanstalt Raßnitz in die Schulter gestochen: Prozessbeginn am Landgericht Halle
Am Landgericht in Halle (Saale) beginnt heute der Prozess gegen einen 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Vor zwei Jahren soll er in der Jugendanstalt Raßnitz einem Mitgefangenen mit einem Stichwerkzeug unvermittelt in die linke hintere Schulter gestochen haben, wodurch dieser eine oberflächliche Stichverletzung erlitten habe.
Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.
Gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Der Angeklagte war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu fünf Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt. Daneben könnte die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.
Der Prozesstage sind zunächst angesetzt.
Wie sieht es eigentlich mit der Mitverantwortung des Staates aus? Das Opfer war immerhin gezwungenermaßen dort und konnte sich der Gefahrensituation vermutlich nicht durch Weglaufen entziehen.
Die Mitverantwortung des Staates besteht.
Dazu gibt es eine Verhandlung inklusive Beweisaufnahme. Als Rechtsanwalt kannst du das Opfer in einer Nebenklage vertreten. Ansonsten kannst du natürlich komische Fragen ins Netz stellen.
Den unkonstruktiven Hinweis, dass bestimmte Fragen anderswo verhandelt werden, kann man unter jeden Internetkommentar schreiben.