Mord in der Voßstraße: lebenslange Haft für Afghanen
Das Landgericht in Halle schickt einen Mann aus Afghanistan lebenslang ins Gefängnis. Der Richter verurteilte ihn wegen Mordes, die Verteidigung hatte für eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert.
Der Mann hat Mitte Juli in einer Wohnung in der Voßstraße seine Verlobte mit 34 Messerstichen in Rumpf, Rücken und Beine lebensbedrohlich verletzt, weil sie ihn nicht heiraten wollte und stattdessen die Trennung angekündigt hat. Sie starb kurz darauf in einem Krankenhaus.
Nach einer Fahndung konnte der Mann am Hauptbahnhof in Frankfurt am Main gestellt werden.
Immernoch besser als lebenslang in Afghanistan.
Da saß wohl schonmal jemand im Knast und war auch in Afghanistan, dass er da Erfahrungen vorweisen kann.
DerStrafe für das Auslöschen eines Menschenleben – Lebenslanges Bleiberecht in Deutschland mit kostenloser Unterkunft, Vollverpflegung und Krankenversicherung inklusive. Ob das Täter abschreckt?
34 Messerstiche, Verteidigung plädiert auf gefährliche Körperverletzung. Da kriegst du doch die Tür nicht zu!
Die Aufgabe der Verteidigung ist, eine möglichst geringe Strafe für den Angeklagten herauszuholen. Dazu ist die Verteidigung da.
Vielleicht sagen dir das die Leute im Fernsehen, aber das ist nicht die Aufgabe der Verteidigung.
Wie hat die Verteidigung ihre Forderung denn begründet? Etwa mit fehlendem Tötungsvorsatz?