Pädophiler Straftäter aus Brachwitz ist wieder frei
Seit April 2018 hat ein mittlerweile 44-jähriger Mann seinen Wohnsitz in Brachwitz angemeldet. Der Mann steht nach dem Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe vom 26.10.2017 (20 StVK 359/17 R550 VRs 42 Js 14503/11) für die Dauer von 6 Jahren unter Führungsaufsicht. Zuvor verbüßte er aufgrund eines Urteils des Landgerichts Ulm vom 10.02.2016 (2 KLs 42 Js 14503/11) vollständig eine sechsjährige Freiheitsstrafe u.a. wegen schwerem Menschenhandel in Tateinheit mit Zuhälterei, Fahren ohne Fahrerlaubnis , Bedrohung und Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht.
Im Rahmen der Führungsaufsicht wurden dem Verurteilten eine Vielzahl von Weisungen erteilt. Am 20. Mai 2018 ordnete das Amtsgericht Halle (Saale) an, dass der Betroffene als präventive Maßnahme bis zum 23.05.2018 12.00 Uhr in polizeilichen Gewahrsam nach dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) zu belassen ist, da er entgegen der Weisung Kontakt zu männlichen Kindern und Jugendlichen aufgenommen haben soll. Dieser Gewahrsam endet heute um 12.00 Uhr. Gründe für eine Verlängerung sind derzeit nicht ersichtlich.
Unabhängig hiervon beabsichtigt die Führungsaufsichtsstelle bei der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag wegen des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht zu stellen. Sollte die rechtliche Überprüfung ergeben, dass ein derartiger Verstoß tatsächlich vorliegt, muss der Mann im Fall einer Verurteilung mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe rechnen, § 145 a StGB
Präventiv wird der Ort durch die Polizei im Rahmen der Streifentätigkeit eingebunden. Die Regionalbereichsbeamte der Polizei stehen als Ansprechpartner für die Bevölkerung zur Verfügung.
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