Prozess am Landgericht wegen versuchten Totschlags: Mann wollte seinen Onkel mit 7 Messerstichen umbringen
Am Landgericht in Halle (Saale) startet heute der Prozess gegen einen Mann wegen versuchten Totschlags. Vier Prozesstage sind zunächst angesetzt.
Der im Oktober 1998 geborene Beschuldigte leidet unter einer psychischen Erkrankung. Mit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren wird ihm ein versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Der Beschuldigte soll die Tat krankheitsbedingt im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.
Der Beschuldigte, der bei seiner Tante und seinem Onkel in deren Wohnung in Halle zu Besuch gewesen sei, habe an einem Tag im Juni 2023 ein Küchenmesser an sich genommen, sei ins Badezimmer gegangen und habe dort unvermittelt und anlasslos wuchtig mit dem Messer auf den Oberkörper seines Onkels eingestochen, um diesen zu töten. Insgesamt habe der Beschuldigte mindestens sieben Mal auf seinen Onkel eingestochen. Dieser habe jedoch die Stiche abwehren können und lediglich leichtere Verletzungen erlitten.
Zwischenzeitlich ist der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebracht.
Statt einer Strafe droht dem Beschuldigten die (unbefristete) Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Anmerkung:
Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.
für immer weg
Machs jut.
Wieso ist das kein Mordversuch, wenn er Tötungsabsicht hatte? Nur weil er nicht getroffen hat? Wenn jemand gezielt auf den Oberkörper eines anderen einsticht, dann sollte das immer als Mordversuch gewertet werden, selbst wenn der Angeklagte sagt, er habe das Gegenüber „nur verletzen“ wollen. Wenn man mit dem Messer auf den Oberkörper eines anderen einsticht, dann ist bei erfolgreicher Tat der Tod höchstwahrscheinlich. Das muss auch jedem geistig eingeschränkten klar sein, dafür muss man kein Einstein sein.
Die Verhandlung ist öffentlich.
Ein Jurastudium ist in der Regel kostenlos.
Internet gibt es auch.
so siehts aus … aber auch hier .. Täter- vor Opferschutz.
Okay, also jede Tötung gleich Mord für dich?