Radler kontrolliert und Drogen gefunden

Ein 34-jähriger Radler nutzte Freitagabend während des Fahrradfahrens widerrechtlich sein Handy, woraufhin er in Beesen kontrolliert wurde. Bei dem Mann wurden Drogen aufgefunden. Diese wurden beschlagnahmt.

Da ein 33-jähriger Radler ohne Licht am Samstag, gegen 04.10 Uhr in der Landsberger Straße fuhr, kontrollierten Polizisten den Hallenser. Wie sich bei der Durchsuchung herausstellte, führte der Mann einige Gramm Drogen bei sich, die daraufhin beschlagnahmt wurden. Wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wird nun in beiden Fällen ermittelt. 

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Keine Antworten

  1. Schmuck Bernd sagt:

    Drogen, Drogen, Drogen.

    Kifferstadt Halle. OK. Anders ist es hier auch nicht mehr auszuhalten!

  2. Radfurz sagt:

    Ja, das sind diese Gestalten.Die fallen laufend auf. Fahrräder gleich verschrotten, damit die Autofahrer und andere Teilnehmer geschützt sind.

  3. Metsämies sagt:

    Immer wieder interessant wie die Polizei bei Kleinstverstößen darauf kommt, dass die Person durchsucht werden muss. Das Fahren ohne Licht oder das Telefonieren während der Fahrt sind auf jeden Fall kein hinreichender Verdacht für einen Verstoß gegen das BtMG. Da sollten die Betroffenen überprüfen, ob die Durchsuchung nicht ohne Rechtsgrundlage erfolgte.

    • Verkehrskontrolle - was ist es, wer darf es sagt:

      Du bist Jurist mit Prädikatsexamen vielen Jahren Erfahrung.

      Merkt man sofort. 🤭

    • Ex Vopo sagt:

      Mensch, du hast keine Ahnung von pol.Befugnissen.Deshalb bist du bei der Bewerbung durgerauscht. Heini

    • Polliziste sagt:

      Janz intääligänder Mensch.Hasr bestimmt die höhere Laufbahn beim WC Transportdienst?

    • vonMutti sagt:

      Ich lass den Kommentar von VK mal unkommentiert und pflichte dir bei. Nach welchen Kriterien werden Personen durchsucht die eigentlich wegen Bagatellen angehalten werden …..

      • Metsämies sagt:

        Nach welchen Voraussetzungen das die Polizei in der Praxis entscheidet wird ihr Geheimnis bleiben.
        Normiert ist das ganze aber in § 41 SOG LSA und § 102 StPO.