Radler verletzt sich bei Unfall im Hansering
Gegen 09:15 Uhr ereignete sich im Bereich Hansering, Höhe Einfahrt der dortigen Tiefgarage, in Halle (Saale) ein Verkehrsunfall. Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen verunfallten ein PKW und ein Radfahrender. Der Radfahrende zog sich leichte Verletzungen zu. Das Polizeirevier Halle (Saale) hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen.
Was ist das für eine bescheuerte Formulierung, die suggeriert, dass der Radfahrer selbst und allein verunfallte und sich eigenverantwortlich verletzte? Wollen wir wetten, dass er von einem unaufmerksamen Auto(fahrer) umgefahren und verletzt wurde? Dann soll man das auch so formulieren.
Oder schreibt die Polizei auch „CSD-Teilnehmer verletzt sich bei Auseinandersetzung mit Messer am Schülershof“?
Wie man auf dem Foto schön sehen kann, gelten am Hansering Tempo 30. Außerdem ist der dortige Radweg nicht benutzungspflichtig. Allein diese beiden Tatsachen sollten doch Autofahrer dazu bewegen, besonders vorsichtig zu fahren. Leider sieht man immer wieder das Gegenteil. Ich behaupte sogar, dass zahlreiche Autofahrer gar keine Eignung mehr zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzen.
„Außerdem ist der dortige Radweg nicht benutzungspflichtig.“
Wozu zahlen eigentlich nichtradfahrende Steuerzahlende Radwege, wenn sie von ein paar Fahrradidioten nicht mal benutzt werden?!
Einfach Radwege bauen, die den formalen Mindestanforderungen genügen und keine Todesfallen sind. Dann sind sie nämlich auch benutzungspflichtig.
@M..Deine Impertinenz, grenzt schon an geistige Pest !
Wieder mal massiv täterverschleiernde Sprache der Polizei. Die naheliegende Unfallursache wird gar nicht erst genannt, einer der Unfallbeteiligten nicht erwähnt (…“ein Pkw“…).
„Die naheliegende Unfallursache wird gar nicht erst genannt“
Okay, dann jetzt: der Radfahrer selbst.
„einer der Unfallbeteiligten nicht erwähnt (…“ein Pkw“…)“
„verunfallten ein PKW und ein Radfahrender“
Du brauchst selber Nachhilfe.
Die naheliegende Unfallursache an diesem Ort ist, dass der Pkw-Fahrer an der Einfahrt/Ausfahrt der Tiefgarage den Vorrang des Radverkehrs nicht beachtet hat.
Und „ein Pkw“ ist kein Unfallbeteiligter.
Schulterblick vergessen?
Radfahrer überhaupt in der richtigen Richtung unterwegs gewesen?
@“gute“ Frage
Natürlich nicht, Radfahrer fahren grundsätzlich in die falsche Richtung.
Da spielt dann auch keine Rolle, dass Verkehrsgerichte regelmäßig entscheiden, dass die falsche Fahrspurnutzung das Vorfahrtsrecht nicht aufhebt (auch wenn ich natürlich niemandem empfehlen würde, auf so einem Radwegchen auch noch in die falsche Richtung zu fahren und erst recht nicht, da noch darauf zu vertrauen, dass man gesehen und durchgelassen wird).