Sondernutzungsgebühren für Grünflächen nicht rechtens?
Wenn es um Gebührensatzungen geht, kennt sich Anwohner Torsten Fritz aus. Er hat schon erfolgreich gegen die Müllgebührensatzung geklagt und durch seine hartnäckigen Nachfragen auch für Änderungen in anderen Satzungen der Verwaltung gesorgt. Nun hat er eine weitere Gebührensatzung unter die Lupe genommen und hat durch seine Nachfragen dafür gesorgt, dass die Stadträte den Beschluss über die Gebührensatzung für Grünflächen im Finanzausschuss vertagt haben. Denn Fritz hat nach eigenen Angaben einige Mängel in der Satzung und den Gebühren ausgemacht, die möglicherweise nicht rechtens ist.
Öffentliche Grünanlagen seien durch Kommune vorzuhaltende kostenlose Anlagen, zitierte Sven Rost vom Fachbereich Umwelt aus dem Baugesetzbuch. Eine Sondernutzung sei eigentlich nicht erwünscht. Doch man komme den Bedürfnissen der Einwohner entgegen. Die aufgesetzten Gebühren seien ein „politischer Wert“, so Rost. Es sei die Empfehlung der Verwaltung, wie man mit der Sondernutzung umgehen möchte. Andere Kommunen hätten auch so kalkuliert. „Wir haben es uns nicht einfach gemacht“, so Rost im Finanzausschuss, sondern geschaut, wie es andere Kommunen handhaben. Rost hält auch die Regelungen für rechtskonform.
In der Gebührensatzung ist enthalten, welche Gebühren zu zahlen sind, wenn man öffentliche Grünanlagen für andere Zwecke nutzt. Dazu gehören natürlich kommerzielle Veranstaltungen oder Inostände, wofür 50 Cent pro Quadratmeter und Tag zu berappen sind. Für ein Festzelt sind bis zu 100 Euro pro Tag fällig oder für Baustelleneinrichtungen 3.50 Euro pro Woche.
Durch die Vertagung im Finanzausschuss wird nun erst in einem Monat erneut darüber abgestimmt.
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