Staatsanwaltschaft will Anklage wegen Wahlfälschung in Halle erheben
Wegen der mutmaßlichen Wahlfälschung bei der Europawahl in einem Wahllokal in Halle-Neustadt soll Anklage erhoben werden. Die Staatsanwaltschaft hat ihr Ermittlungsverfahren abgeschlossen und dem Amtsgericht die Unterlagen am Mittwoch zugeschickt.
Im betreffenden Wahllokal 571-03 in der KGS „Wilhelm von Humboldt“ war am Wahlabend telefonisch ein falsches Wahlergebnis an die Stadt übermittelt worden, welches vom ausgefüllten Wahlprotokoll abweicht. So erhielt die AfD 0 Stimmen statt 42, Die Linke 106 Stimmen mehr. Es wurden zudem 101 Stimmen mehr abgerechnet als Wahlberechtigte kamen.
Im Fokus steht der damalige Wahlvorsteher Manfred D., ehemaliges SPD-Mitglied. Der Wahlvorstand soll auf das Vier-Augen-Prinzip verzichtet haben. Zudem wurde das Wahlprotokoll bereits um 16.30 Uhr unterzeichnet, beklagt Peter Scharz, der als Wahlhelfer den Fall aufgedeckt hatte. Auch seien Ergebnislisten mit Bleistift geführt worden, um nachträglich radieren zu können, beklagt Scharz. Er hatte die Neuauszählung in Gang gebracht.
Scharz fordert aber auch Konsequenzen für Wahlleiter Egbert Geier. Mit ihm habe man den „Bock zum Gärtner“ gemacht, weil er als damals verantwortlicher Wahlleiter auch in diesem Jahr wieder Kreiswahlleiter für die Bundestagswahl ist. „Gegen ihn müsste disziplinarrechtlich vorgegangen werden“, fordert Scharz.
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