Stadt Halle (Saale) warnt vor dem Betreten von Eisflächen – Bußgeld bis 5.000 Euro droht
Auch wenn in den kommenden Tagen Temperaturen von unter minus 10 Grad Celsius erwartet werden, warnt die Stadt Halle (Saale) eindringlich vor dem Betreten von Eisflächen auf Gewässern.
Die kurzzeitig winterlichen Temperaturen führen nach Angaben der Stadtverwaltung nicht zu einer tragfähigen Eisschicht, so dass eine hohe Gefahr besteht, im Eis einzubrechen. In diesen Fällen besteht absolute Lebensgefahr. Eine noch größere Gefahr besteht bei fließenden Gewässern. Denn die Dicke der Eisschicht unterliegt hier noch stärkeren Schwankungen. Und wer unter die Eisschicht gerät, kann durch die Strömung kaum noch gerettet werden.
Unabhängig stellt das Betreten von Eisflächen von Gewässern grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit nach § 7 der städtischen Gefahrenabwehrverordnung dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.








#Hammsedochnichtmehralle
In der Gefahrenabwehrverordnung steht auch, dass Hunde an der Leine zu führen sind. Und trotzdem wird es viel zu wenig geahndet. Aber bei Eisflächen beruft man sich plötzlich wieder darauf.
Rettungseinsätze kosten vielleicht nicht DEIN Geld. Aber bezahlt werden müssen sie.
Und wie oft ist das Betreten von Eisflächen geahndet worden? Frage für einen Freund ..
Wieso plötzlich?
Es ist jetzt einfach die Zeit, um darauf hinzuweisen.
Der fürsorgende Staat droht nicht zugleich, wenn er vor einer Gerfahr warnen will.
Es wird langsam Zeit, dass du erwachsen wirst.
Weil an die Vernunft appellieren ja auch so viel bringt. Autofahrer rasen ja auch nur deshalb nicht, weil es vernünftig ist. Nicht weil ein Bußgeld droht. In welcher Welt lebst du denn?
Angesichts der Kosten, welche bei einer Rettung von Verunglückten entsteht, ist der Betrag noch recht gering…
Die Strafe sollte lieber fünf Minuten eisbaden sein.
Bußgeld ist keine Strafe.
Bußgeld ist aber auch kein Begrüßungsgeld.
Ne? Was’n dann?
Hast du Internet?