Tarifverhandlungen in den Kommunen: GEW Sachsen-Anhalt ruft Beschäftigte in Kitas und Verwaltungen erneut zum Warnstreik auf! Auch freie Träger in Halle (Saale) beteiligen sich am Donnerstag
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt hat ihre Mitglieder im Geltungsbereich des TVöD, TVPöD, TVSöD und TVAöD in den kommunalen Kindertageseinrichtungen und in den Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) und in den Landkreisen Saalekreis, Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Wittenberg am 23. und 24. März zu ganztägigen Warnstreiks aufgerufen.
Die GEW-Mitglieder aus dem südlichen Teil des Landes sind für Donnerstag, den 23. März 2023 ab 8 Uhr im Capitol, Lauchstädter Straße 1a in 06110 Halle (Saale) aufgerufen. Auch freie Träger beteiligen sich. Betroffen ist zum Beispiel die Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser, die Horte und Kitas in der Saalestadt betreibt.
Vom städtischen Eigenbetrieb Kita bleiben folgende Einrichtungen am Donnerstag geschlossen: Vier Jahreszeiten, Kinderwelt, Mauseloch, Hasenberg, Herweghstraße, Stadtzwerge, Tierhäuschen, Krähenberg, Int. KT Kinderland, G.F. Händel, Lutherstraße, Freiheit, Däumeling, Gestiefelter Kater, Goldenes Schlüsselchen, Fuchs und Elster, Reideburg, Tausendfüßler, Wunderpferdchen, Int. KT Däumelinchen, Am Stadtpark, Albrecht Dürer, Grashüpfer, Pauluspark und Hort Diemitz.Die folgenden sechs Kindereinrichtungen müssen ihre Öffnungszeiten bzw. Betreuungsangebote einschränken: Kling Klang, Spielkiste, Peter Pan, Tabaluga, Sonnenschein und Der lustige Kater.
Die Landesvorsitzende, Eva Gerth, erklärte dazu: „Vor dem Beginn der letzten planmäßigen Verhandlungsrunde Ende März wollen wir mit diesen Warnstreiks die kommunalen Arbeitgeber unmissverständlich dazu auffordern, die Forderungen der Gewerkschaften mit einem eigenen akzeptablen Verhandlungsangebot zu beantworten.“
Die Gewerkschaften verlangen Einkommenssteigerungen von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro monatlich.
Nach Vorstellungen der Arbeitgeber sollen die Beschäftigten mit deutlich weniger abgespeist werden. Bei einer Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. März 2025 bieten die Arbeitgeber lediglich zwei Erhöhungsschritte an: Nach neun Nullmonaten soll im Oktober 2023 der erste Schritt in Höhe von drei Prozent erfolgen. Zum Januar 2024 bieten sie weitere zwei Prozent an. Insgesamt würden die Einkommen damit bis zum 31. März 2025 um 5,06 Prozent steigen. Außerdem sollen Einmalzahlungen im Mai 2023 und im Januar 2024 die Inflation ausgleichen.
„Das ist ein unzureichendes Angebot. Die Beschäftigten brauchen dringend eine dauerhafte Gehaltserhöhung, die mit den steigenden Lebenshaltungskosten Schritt hält. Diese Einmalzahlungen helfen zwar kurzfristig, sind dann aber verpufft, während die Preise dauerhaft hoch bleiben“, so Gerth.
Abmahnen!
Hiermit mahne ich dich ab!
Passt alles in die jetzige wirtschaftliche Situation. Die GEW sollte für ihre Leute noch Sekundekleber von den Klimaklebern holen.