Über Online-Partnersuche kennengelernte Frau missbraucht: Prozess wegen Vergewaltigung vorm Landgericht in Halle (Saale)

12 Antworten

  1. Emmi sagt:

    Solche Taten können doch nicht alle unter vermindert schuldfähig laufen. Wo bleibt der Schutz der Opfer? Am öffentlichen Leben dürfen sie doch auch ohne Einschränkungen teilhaben

  2. Unverständlich sagt:

    Da der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt hat, gibt es daran wenig zu deuteln. Aber merkwürdig ist es schon, wenn eine Online-Bekanntschaft nach erlittener Vergewaltigung weiterhin so engen Kontakt zum Täter hält.

    • Versteh doch! sagt:

      Der Angeklagte muss es auch im Gerichtsverfahren einräumen. Wenn er hier abstreitet, gibt es einiges zu deuteln. Selbst wenn er schweigt.

      Ein Geständnis muss auch glaubhaft sein.

      In jedem Fall spielt eine psychische Erkrankung möglicherweise eine bedeutsame Rolle.

    • Helfe gerne sagt:

      Ein Eingeständnis in einer Vernehmung ist noch lange nicht bindend für das Urteil. Erst recht nicht, wenn man die Informationen nur aus einer Pressemitteilung hat. Zum Glück gibt es unabhängige Richter.

  3. Klaus sagt:

    Merkwürdiger als diesen Typ selbst, finde ich Leute, die in solche Konstellationen hineingehen, nicht sofort wieder hinausgehen.

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