Urteil um Automatensprengungen: Jugendstrafen – einmal Gefängnis, einmal Bewährung
Im Fall der Automatensprengungen hat das Amtsgericht in Halle am Dienstag ein erstes Urteil gefällt.
Der 16-Jährige Angeklagte Dennis M. erhält 2 Jahre Jugendstrafe, mit Vorbewährungszeit von 6 Monaten. Er muss sich die Bewährungszeit „verdienen“ – also in den nächsten sechs Monaten alle Auflagen erfüllen. Verstößt er dagegen, geht es für ihn ins Gefängnis, sonst bleibt er frei. Auflagen sind ein wöchentliches Gespräch bei „pro familia“, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie regelmäßiger Schulbesuch, eine Suchtberatung und wöchentliche Gespräche mit dem Bewährungshelfer.
Der 20 Jahre alte Angeklagte Frank H. erhielt 3 Jahre Maßregelvollzug mit Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Ohne Geständnis wären die Strafen höher ausgefallen.
Beide sind des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit fahrlässiger Tötung verantwortlich. „Sie waren keine Gehilfen, sie waren Täter“, sagte die Richterin zur Begründung. „Sie haben gemeinschaftlich gehandelt“, so die Richterin. „Wenn einer als Täter handelt, ist er auch an den Folgen schuldig, tatsächlich anders wäre das wenn es nur Gehilfen wären gewesen wären, das waren sie aber nicht“.
Bei dem 16-Jährigen ging es neben der Automatensprengung noch um 5 weitere Anklagen. Unter anderem wurden ihm Körperverletzungen auf dem Markt und der Peißnitz zur Last gelegt, Drogenhandel sowie Diebstahl und Bedrohung. So soll er nach einem Ladendiebstahl in der Innenstadt dem Detektiv gedroht haben, das Geschäft anzuzünden. „Wenn ihr die Polizei ruft, zünde ich euch den Laden an.“
das ist doch lachhaft ..echt … bitte wen sollen denn solche „strafen“ abschrecken .. oder erziehen.
Entsprechende Sozialprognose und schon nach max. einem jahr alle wieder am Bahnsrteig.
Die Strafen dienen in erster Linie den Bestraften zur Abschreckung und Erziehung, am wenigsten dir. Immerhin kannst du Sozialprognosen erstellen, ohne auch nur eine Minute am Verfahren teilgenommen oder auch nur ein Wort mit den Verurteilten gewechselt zu haben. Vielleicht kannst du mit dieser Begabung irgendwo auftreten? Das ist sicher eine sinnvollere Beschäftigung für dich, als das, was du hier tagtäglich „leistest“.
„Vielleicht kannst du mit dieser Begabung irgendwo auftreten? Das ist sicher eine sinnvollere Beschäftigung für dich, als das, was du hier tagtäglich „leistest“.“
Trifft auf Dich auch zu.
Nein, eine derartige Sonderbegabung habe ich nicht. Da wird es leider nichts mit einem gemeinsamen Auftritt. Aber schön, dass du dich einbringst.
Na habe ich mir doch gedacht, die Kindergang hat noch mehr auf dem Kerbholz.
Schadenersatz?
Anwaltskosten? Prozesskosten?
Schadenersatz ist Zivilrecht. Wer wie viel der Verfahrenskosten übernimmt, entscheidet das Gericht. Zu den Kosten des Verfahrens gehört auch die Vergütung des Pflichtverteidigers.
Ganze Sätze würden ungemein helfen beim Stopfen deiner Wissenslücken.
!Der Andrang beim Prozess war so groß, dass nicht alle Interessierten einen Platz in dem überfüllten Gerichtssaal bekamen. Weil die Zuschauer, von denen offenbar viele mit dem Opfer und den Angeklagten bekannt sind, durch ständiges Kommen und Gehen für Unruhe sorgten, musste die Richterin Ordnungsgelder androhen und ein Machtwort sprechen. „Ich finde Ihr Verhalten extrem unhöflich, angesichts dessen, was wir hier verhandeln. Es ist ein junger Mann gestorben und Sie gehen hier rein und raus, wie Sie wollen“, sagte sie.“ MZ
War wohl nicht Platz genug für die ganze Gang?
„War wohl nicht Platz genug für die ganze Gang?“
„Der Andrang beim Prozess war so groß, dass nicht alle Interessierten einen Platz in dem überfüllten Gerichtssaal bekamen.“
„Weil die Zuschauer, von denen offenbar viele mit dem Opfer und den Angeklagten bekannt sind, durch ständiges Kommen und Gehen für Unruhe sorgten“
Da kommt noch strafrechtlich bei den anderen beteiligten waas nach, und auch zivilrechtlich sind noch etliche Forderungen offen. Das war hier erst der Auftakt.