Vogelgrippe: Halle ruft Stallpflicht aus
Aufgrund des aktuellen Auftretens der Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich und der Schweiz sowie in Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ordnet die Stadt Halle (Saale) zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel an, dass sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachtel, Enten und Gänse) ab sofort
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherte Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten ist.
Da das Virus auch bei zahlreichen Wildvögeln in Deutschland nachgewiesen wurde, muss von einer Übertragungsmöglichkeit durch die Wildvogelpopulation ausgegangen werden. Aus diesem Grund ist der Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln unbedingt zu verhindern. Der Risikobewertung wurde gemäß § 13 Abs. 1 und 2 der Geflügelpestverordnung zugrunde gelegt, dass die Stadt Halle (Saale) an einem Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Wasservögel gelegen ist. Außerdem wurde berücksichtigt, dass die Stadt Halle (Saale) den Fluss Saale und zugehörige Überflutungsgebiete vorhält, welche als Rastplätze für Zugvögel dienen. In der Stadt Halle (Saale) sind derzeit rund 270 vorwiegend private Geflügelhalter mit insgesamt 3700 Tieren von der Stallpflicht betroffen.
In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die regulären Pflichten von Geflügelhaltern gemäß Geflügelpestverordnung hingewiesen:
Die Haltung von Geflügel (auch Hobbyhalter!) ist dem Fachbereich Gesundheit, Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Kreuzerstr. 12, 06132 Halle (Saale), Tel. 0345-774 430 10 oder veterinaeramt@halle.de unverzüglich anzuzeigen.
Futter und Einstreu dürfen nicht an Orten aufbewahrt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben.
Bei vermehrten Todesfällen, Veränderungen der Legeleistungen oder bei Gewichtsabnahme hat der Besitzer durch einen Tierarzt Geflügelpest ausschließen zu lassen.
Der Halter muss ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel führen.
Bei der hochpathogenen Aviären Influenza handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel, deren Ausbruch weitreichende wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrie haben kann.
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