Vorfall am Amtsgericht Merseburg: Angeklagter bedroht Zeugin nach einer Verhandlung

3 Antworten

  1. Die Ölv 11 sagt:

    Richtig so.
    Ein Richter, vor dem man den Hut ziehen muß. Sofort gehandelt, zum Schutz des Opfers. Jetzt können sich ja die ganzen Gutmenschen um den ach so armen Mann in der UHA kümmern.
    Danke an diesen Richter.

    • Die ganzen Gutmenschen sagt:

      Ach..wir finden das auch in Ordnung!
      Danke an den Richter!
      Da kommst Du wohl nicht weit, mit Deinem Strohmannargument.

  2. Ich sagt:

    Endlich mal ein Richter der durchgreift!

  3. Tino sagt:

    „Ein Richter hat den Vorfall mitbekommen und die Festnahme des Mannes verfügt.“

    Das ist ein gutes Beispiel für Machtmissbrauch.

    Für alle die keine Ahnung haben, der Richter hat seine Kompetenz überschritten, da er in diesen Fall „nur“ Zeuge einer Straftat war und nicht der Richter der im Verfahren Urteilen muss.

    Wo kommen wir denn hin, wenn Zeugen einfach so Haftbefehle erlassen können?

    Erst muss von der Staatsanwaltschaft ermittelt werden usw.

    • wird lustig sagt:

      Du solltest klagen!

    • Skeptiker sagt:

      „Für alle die keine Ahnung haben…“ 🤣

      „…wenn Zeugen einfach so Haftbefehle erlassen können?“

      Bis zum letzten Satz hast Du es wohl nicht geschafft?

      Übrigens, google mal „Jedermannsrecht“ und dann lies Deinen Beitrag nochmal.

    • @Tino sagt:

      Wo steht denn, dass dieser Richter auch der aus der Verhandlung ist?

      • Florsen sagt:

        Und wo steht, dass er NICHT der Richter aus der Verhandlung ist ? Kann man sehen wie man will. Aber mit deinem Text den du da oben verfasst hast bekommst du KEIN RECHT. Selbst wenn es ein anderer Richter war der da zum Zeugen der Straftat wurde wusste auch warum dieser Angeklagte heute vor Gericht stand. Und eine Amtshandelnde Person wie ein Richter kann da sehr schnell was veranlassen. Selbst wenn es nur die Person an der Pforte gewesen wäre die es bemerkt hätte wäre zum Richter geflitzt, hätte erwähnt was er/sie gesehen hat und schon hätte der Richter was unternommen.

        • komm schon! sagt:

          Es steht beides nicht da. Aber was ist wahrscheinlicher, wenn da steht

          „Ein Richter hat …“?

          Da hätte auch stehen können

          „Der Richter hat …“, oder?

          Nun weiter:

          Hat besagter Richter überhaupt die Untersuchungshaft angeordnet? Das lässt sich wiederum dem Text genau entnehmen.

    • Bernd sagt:

      Wer kann festnehmen?

      Ohne Haftbefehl können Polizisten, Staatsanwaltschaft und auch Privatpersonen Verdächtige vorläufig festnehmen.

      Quelle: http://www.pm-wissen.de

      Von Machtmissbrauch kann also keine Rede sein.

    • Jesus sagt:

      @Tino, als Zeuge kann er Anklage erheben! Lerne lesen ! Wenn der Frau Gewalt angedroht wurde,hat er alles richtig gemacht! Verurteilt hat ihn der Haftrichter! Hat es etwa den Dealer deines Vertrauens erwischt? Pech! Richtig so, und falls er Ausreisepflichtig ist, ganz schnell weg, wenn nicht, einsperren!

    • Frettichen2 sagt:

      Den Unterschied zwischen Festnahme und Haft kennst du bestimmt auch nicht?

      • Jesus sagt:

        @Wiesel, er wurde festgenommen, sitzt in U Haft! Nicht ohne Grund! Komm schon,du kannst das bestimmt besser!

    • Tom sagt:

      @Tino: der Richtig wird schon richtig gehandelt haben und das is gut so! Der Beschuldigte wird sich schon ordentlich verbal ausgelassen haben und nicht nur blöde Kuh gesagt haben! Selbst Schuld wenn er Zeugen bedroht oder beleidigt im Gerichtsgebäude. Is nich der Schlauste anscheinend

  4. wir schaffen daas..@yahoo.com sagt:

    Dümmer gehts nümmer meiner….

    • t-haas sagt:

      Naja, ist doch aber bekannt, daß vor Gericht meist nicht die hellsten Kerzen der Torte landen. Insofern… Ist wie auf dem HBf irgendwie negativ auffallen…