„Wollt ihr heute sterben?“: Prozessbeginn im Landgericht Halle gegen zwei brutale Räuber
Am Landgericht in Halle (Saale) wird ab heute der Prozess gegen den im Februar 2000 geborenen Angeklagten M. und dem im November 1999 geborenen Angeklagten N. gemacht. Ihnen wird eine gemeinschaftlich begangene versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Dem Angeklagten N. werden ferner Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und in Tateinheit mit Körperverletzung in zwei Fällen zur Last gelegt, wobei es sich bei einer der beiden Taten um eine versuchte Körperverletzung handeln soll. Dem Angeklagten M. wird darüber hinaus eine weitere versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.
An einem Abend im Februar 2023 seien die beiden alkoholisierten Angeklagten aus der Großen Ulrichstraße in Richtung Geiststraße auf die mutmaßlich geschädigten L. und H. zugekommen. Dabei habe der Angeklagte M. dem L. und dem H. zugerufen, ob sie heute sterben wollten. Anschließend habe M. von den mutmaßlich Geschädigten Bargeld herausverlangt. Als diese der Forderung nicht nachgekommen seien, habe einer der Angeklagten den L. festgehalten, während ihn der andere mit Fäusten etwa drei Mal in das Gesicht geschlagen habe. Aufgrund der Schläge sei L. gestürzt, wodurch er zwei stark blutende Platzwunden am Kopf erlitten habe. Anschließend hätten die zwei Angeklagten mit dem beschuhten Fuß gegen den Körper und das Gesicht des am Boden liegenden L. eingetreten. Durch den Sturz oder die Tritte habe sich L. eine Rippenfraktur, eine Thoraxprellung sowie Schürfwunden zugezogen. Zudem hätten sie ihn mindestens fünf weitere Male mit Fäusten geschlagen, so dass er eine Gesichtsprellung erlitten habe. Als H. habe dazwischen gehen wollen, habe M. ihn mit der Faust auf Höhe des Kiefers ins Gesicht geschlagen, so dass H. kurzzeitig zu Boden gegangen sei. Anschließend habe M. den L. wiederum etwa vier Mal mit der Faust gegen den Kopf und ins Gesicht geschlagen. Anschließend hätten sich die Angeklagten in Richtung Reileck entfernt.
Als Polizeibeamte die Angeklagten kurze Zeit später mit Blutanhaftungen in der Bernburger Straße angetroffen hätten, habe der Angeklagte N. aggressiv reagiert und sich den polizeilichen Maßnahmen widersetzen wollen. Als er bei einem Fluchtversuch von einem Polizeibeamten festgehalten worden sei, habe er im Ergebnis erfolglos versucht, mit der Faust oder dem Ellenbogen in Richtung des Gesichts des Polizeibeamten zu schlagen. Einige Minuten später habe der Angeklagte N. aufgrund eines neu gefassten Tatentschlusses sein Knie in den Genitalbereich des Polizeibeamten gestoßen, wodurch dieser starke Unterleibsschmerzen erlitten habe.
An einem Abend im April 2023 soll der alkoholisierte Angeklagte M. dem mutmaßlich Geschädigten W. gefolgt sein. In der Ludwig-Wucherer-Straße habe der Angeklagte M. mit den Worten „Gib mir die Box oder ich stech dich ab“ von W. dessen Bluetooth-Lautsprecher herausgefordert, was dieser jedoch verweigert habe. Daraufhin habe der Angeklagte M. den W. am Kragen gepackt, ihn gegen die Hauswand gedrückt und einmal dessen Kopf gegen die Wand geschlagen. Anschließend habe er mehrfach mit der Faust sowie der flachen Hand in das Gesicht und auf den Kopf des W. geschlagen. Zudem habe er ihn am Hals gewürgt. Als Zeuginnen die Polizei verständigt hätten, sei der Angeklagte M. zunächst geflohen, habe jedoch kurze Zeit später festgenommen werden können.
Die Angeklagten haben sich bislang dahin gehend eingelassen, keine Erinnerungen an die ihnen vorgeworfenen Taten zu haben.
Räuberische Erpressung wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Na, da bin ich aber gespannt, wieviele gemeinnützige Arbeitsstunden den Jungs verordnet werden. Ein guter Verteidiger könnte sogar nur therapeutisches Delphinschwimmen rausschlagen.
Kann es sein, dass du keine Ahnung hast und nur dummes Zeug faselst? Oder bist du so ein guter Verteidiger?
Nicht so bööse, dass war Sarkasmus!😊
Tolle Abhandlung, bitte in Zukunft öfters so detailliert über solch wichtige Ereignissen berichten. Niemand braucht mehr Tatort / Polizeiruf.
Das ist keine Abhandlung, sondern die Anklageschrift in voller Ausführung.
Wayne?
Zum einen gibt’s nicht unerheblich Geschädigte, außerdem auch nicht unerheblich geschädigten Vollstreckungsbeamten. Und, einen guten Verteidiger dürften die sich kaum leisten können. Ebenso würden die auch kaum eine Geldstrafe zahlen können, vom Schadenersatz mal abgesehen. Und es gibt Zeugen.
Wenn ich schon lese: alkoholisiert. Das gibt wieder mildernde Umstände von der Justiz.
Die Verhandlung und Urteilsverkündung ist öffentlich. Geh hin und sag dem Richter deine Meinung.
Es ist bei Gerichtsverhandlungen nicht zulässig, dass Zuschauer dem Richter ihre Meinung sagen.