Zoll in Sachsen-Anhalt überprüft Hotel- und Gastgewerbe auf Schwarzarbeit: 48 Verdachtsfälle – in Halle wollten vier Personen flüchten
![](https://dubisthalle.de/wp-content/uploads/2024/06/Symbolbild_FKS.jpg)
Am 08. Juni 2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet entsprechende verdachtsunabhängige Prüfungen durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
„In Sachsen-Anhalt waren 85 Bedienstete des Hauptzollamts Magdeburg beteiligt und haben in 40 Objekten insgesamt 169 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie eine Arbeitgeberprüfung durchgeführt. In 48 Fällen sind weitere Prüfungen der FKS erforderlich, da bspw. der Verdacht von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz besteht oder Anhaltspunkte vorhanden sind, dass Beiträge zur Sozialversicherung vorenthalten wurden.“ teilt Sebastian Schultz, Pressesprecher des Hauptzollamts Magdeburg mit.
Die 13 Straf- sowie 22 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt oder aufgrund von Verstößen gegen die Aufzeichnungs- und Meldepflichten eingeleitet. Die Beamten der FKS haben außerdem gegen insgesamt 8 Beschuldigte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Ausübung einer Beschäftigung aufgrund fehlender Arbeitserlaubnisse eingeleitet. In weiteren Fällen wurden Ermittlungen gegen den Arbeitgeber aufgenommen wegen des Verdachts der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Aufenthaltstitel.
Darüber hinaus versuchten vier Personen in Halle (Saale) sich den Prüfungen des Zolls zu entziehen.
Somit schließen sich an die durchgeführten Prüfungen umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Foto Zoll
Die Grenzen sind „sperrangelweit“ offen und nachfolgend muss sehr viel Geld in die Hand genommen werden um die daraus entstehenden Missstände wieder ins Lot zu bringen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Das habe ich schon vor Jahren kritisiert. Aber auf mich hört ja keiner. 😛
Nee, aber ernsthaft: das war sowas von absehbar. Aber die Gier siegte mal wieder über die Vernunft.
Schwarzarbeit gab es in der BRD schon weit vor Wiedervereinigung und EU-Erweiterung. Kann man wissen, weiß man jedoch mit gewissen Scheuklappen und festgefahrenen (in deinem Fall auch noch rechten) Ansichten nicht. Aber gib dich nicht auf!
Das hat aber nur sekundär mit Schwarzarbeit zu tun, denn die gab es schon, als Grenzen noch geschlossen waren, bzw. auch in Staaten mit Einreiserestriktionen
Sie sind also der Ansicht man solle alles so laufen lassen?
-ArbeitnehmerInnen dürfen weiterhin ausgebeutet werden
-ArbeitgeberInnen dürfen sich die Taschen füllen
Das alles weil es ja Geld kostet die Missstände abzustellen.
Dieses Geld kann man sich aber mit entsprechenden Strafen wieder rein holen.
Diese Kontrollen sollten viel öfter durchgeführt werden damit die schwarzen Schafe unter den ArbeitgeberInnen ausgesiebt und aus dem Verkehr gezogen werden.
Da ist mit Sicherheit auch noch in anderen Branchen Klärungs- bzw. Kontrollbedarf…z.B. Dönerläden oder Barbiere, um nur mal eine kleine Auswahl zu nennen!