12-jähriger Radler verletzt sich bei Sturz

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  1. Allwetterradler sagt:

    „…Dabei überquerte er den Fußgängerüberweg, sah einen PKW, bremste, fuhr dabei gegen die Bordsteinkante und fiel auf den Gehweg…“

    Es ist naheliegend, dass diese Unfallbeschreibung fehlerhaft ist. Dort am Kreisverkehr befindet sich neben dem Fußgängerüberweg eine Zweirichtungs-Radverkehrsführung.

    Einmal mehr zeigt sich, dass solche Alibi-Radwege wie in der Nordstraße keine sichere Radverkehrsinfrastruktur sind.

  2. sam sagt:

    Schon vergessen, einen Fußgängerüberweg überquert man auch nicht mit dem Rad fahrend. Das scheint bei vielen Radfahrern nicht angekommen zu sein.

    • 10010110 sagt:

      Warum überquert man einen Fußgängerüberweg nicht mit dem Rad fahrend? Was ist daran falsch?

      • Fahrlehrer sagt:

        Daran ist nichts falsch. Hier ist es sogar die vorgesehene Methode.

      • Daniela sagt:

        @10010110, die Tatsache, dass du diese Frage stellst, zeigt deine mangelhaften Kenntnisse.
        Was bedeutet denn Fußgängerüberweg?
        Es bedeutet, dass das Fahrzeug vor dem Fußgängerüberweg anhalten muss, wenn ein Fußgänger diesen überqueren möchte.
        Willst du als Fahrradfahrer einfach darüber fahren, dann muss keiner für dich anhalten.

        • Allwetterradler sagt:

          @Daniela

          Ich wiederhole es gern für dich: Direkt neben dem Fußgängerüberweg ist eine Radfurt. Die Polizeimeldung ist mit ziemlicher Sicherheit falsch.

          • bin gespannt sagt:

            Na klar nur weil du es nicht Wahr haben willst muss die Polizei Meldung falsch sein.

            Alter bist du Krank. Echt lass dich bitte einweisen.

            Ohne Worte was nur in deinem Schädel rumgeht…..

            Wie in der Mansfelder Straße wo du es nicht begreifen konntest das man die Fußgänger in der Baustelle nicht wegklingeln darf und absteigen muss.

            Eigentlich schade das du dort nicht mal an den „Falschen“ geraten bist dann wärst du der Allwetterschwimmer. Das kühle Nass hätte deinem Hitzkopf bestimmt nicht geschadet.

          • Allwetterradler sagt:

            @bin gespannt

            Für dich gerne auch noch der „Auffangtatbestand“:

            § 3 (2a) StVO: Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

          • bin gespannt sagt:

            Die ist klar das ist genau so geschehen!

            Du checkst es nur wieder nicht. Du verschandelst so das Bild der Radfahrer.

            Bitte nutze einen anderen Namen du schadest damit allen Radfahrern.

        • 10010110 sagt:

          Meine Frage bezog sich auf die Aussage von „sam“, dass „man sowas nicht macht“. Es ist nicht verboten, fahrradfahrend einen Fußgängerüberweg zu überqueren. Das war mein Punkt. Ob es nun klug ist oder nicht, habe ich nicht kommentiert.

          • bin gespannt sagt:

            Nur leider entstehen dadurch oft Falsch-Informationen und viele Leute denken sie hätten fahrend mit Rad oder Roller Vorrang auf dem Zebrastreifen.

            Kommt immer wieder zu teils lustigen Szenen wenn sie dann doch in letzter Sekunde dem Auto ausweichen, manche erkennen ihren Fehler selbst dann nicht und pöbeln.

    • Liftboy sagt:

      Nur mit Fahrstuhl?

    • Radfahrer sagt:

      @sam: Hast du den Kommentar von Allwetterradler nicht gelesen? Du musst nicht einmal Ortskenntnis haben, sondern kannst es dir dank Google Streetview im Internet ansehen: Neben dem Fußgängerüberweg ist eine Radverkehrsführung markiert.

      • bin gespannt sagt:

        Und weißt 100%ig das der Junge diese benutzte?

        • Radfahrer sagt:

          @bin gespannt

          Warum sollte der Junge über den Zebrastreifen mit seinen Bordsteinkanten an der Verkehrsinsel holpern, wo doch direkt daneben eine glatte und mit eindeutigen Symbolen bemalte Radwegfurt lockt?

          • bin gespannt sagt:

            „Dabei überquerte er den Fußgängerüberweg, sah einen PKW, bremste, fuhr dabei gegen die Bordsteinkante und fiel auf den Gehweg.“

            Bordsteinkante!

            Lesen kannst du nicht?

  3. Allwetterradler sagt:

    Und ich möchte eime ernstgemeinte Frage nachschieben: Der Kreisel dort ist als Kreisverkehr beschildert. Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr muss man querenden Fußgängern Vorfahrt gewähren; weil das gerne vergessen wird hat man sogar einen Zebrastreifen eingerichtet. Aber welche Rechtsstellung hat die Radwegfurt? Beschildert ist ein Achtungszeichen für den Verkehr im Kreisel, dass auf Radverkehr in beide Richtungen hinweist.

  4. bin gespannt sagt:

    Allwetterradler und Radfahrer habt ihr euren Fehler bemerkt? Wer in den Kreisverkehr einfährt muss nur den im Kreisverkehr befindlichen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren sonst niemandem!

    • Radfahrer sagt:

      Spannerle, du machst dich durch dein Falschwissen nur wieder selbst lächerlich oder willst du einfach nur trollen?

    • Egal sagt:

      Ist weiter oben schon mal zitiert worden, hat natürlich niemand gelesen, daher hier noch einmal: § 3 Abs. 2a: „(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ Welchen Teil davon habt Ihr nicht verstanden?

      • bin gespannt sagt:

        Genau das ist doch passiert das Fahrzeug bremste rechtzeitig und hat eine Kollision verhindert. Was ist war da nun falsch am Verhalten des Autofahrers?

    • Allwetterradler sagt:

      @bin gespannt

      Du hast, wie so häufig, nicht sehr aufmerksam gelesen und Beispiele verlinkt, in denen nur einzelne Sätze deine Auffassung stützen.

      Als straßenbegleitend gelten nach herrschender Auffassung Radwege bis zu einem Abstand von 5m zur Straße. Selbiges gilt für Radwege, die einen Kreisverkehr begleiten.

      Abgesehen davon stützt die auf Google Streetview eindeutig abzulesende Beschilderung, dass die Radwegfurt bevorrechtigt ist. Es steht ein Zeichen 205 mit Zusatzschild 1000-32 direkt am Zebrastreifen und damit auch vor der Radwegfurt, das den einfahrenden Verkehr entsprechend regelt, sowie für den ausfahrenden Verkehr ein Zeichen 138 mit Zusatzschild zur Signalisierung des Radverkehrs aus beiden Richtungen.

      • bin gespannt sagt:

        „Zebrastreifen“

        Du weißt nicht einmal was ein Zebrastreifen ist? Da gehört mehr als nur ein paar weiße Striche dazu. Aber was habe ich auch erwartet du hast einfach keine Ahnung von der StVO wenn du nicht einmal weißt was ein Zebrastreifen ist.

        Das Zusatzschild 1000-32 bedeutet lediglich das Radverkehr von beiden kommen kann!

        Das einfahren in einen Kreisverkehr ist kein ab oder einbiegen, deshalb darf auch ohne anzuhalten und ohne zu blinken der Kreisverkehr befahren werden wenn dies gefahrlos möglich ist und unter Vorrang der im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeuge!

        Das Verkehrszeichen 205 in Kombination mit 215 zeigt einen „echten“ Kreisverkehr an und bedeutet das man Vorfahrt gewähren muss, ohne das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und nur mit dem Zeichen 215 würde dort sogar rechts vor links gelten und die einfahrenden Fahrzeuge hätten Vorfahrt!

        Dann sind immer noch die Abgesenkten Bordsteine da! Wer über einen abgesenkten Bordstein fährt muss Vorfahrt gewähren!

        Warum können Radfahrer diese einfachen Regeln nicht?

        Ach ja sie hatten nie Unterricht in einer Fahrschule sondern alles basiert auf gefährlichen Halbwissen.

        Und nun solltest du als erstes lernen was ein Zebrastreifen auch Fußgängerüberweg genannt ist und wie man sich als Radfahrer an diesem zu verhalten hat.

        • Radfahrer sagt:

          Das Zusatzschild 1000-32 bedeutet im Zusammenhang mit Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“, dass den Radfahrern aus beiden Richtungen Vorfahrt zu gewähren ist. Die Radwegfurt ist Teil des Kreisverkehrs und hat die selbe Rechtsstellung wie eine weitere, äußere Spur des Kreisverkehrs.

          Die Beschilderung geht auch jeglicher allgemeiner Regel, etwa zu „abgesenkten Bordsteinen“ vor.

          Der „Zebrastreifen“ oder amtsdeutsch Fußgängerüberweg als Farbmarkierung ist ein eigenständiges Verkehrszeichen – VZ 293 – und gilt auch ohne das zusätzliche Hinweisschild VZ 350.

          Und selbst wenn der Junge, was aufgrund der direkt daneben angeordneten Radwegfurt nicht anzunehmen ist, trotzdem regelwidrig über den Zebrastreifen gefahren sein sollte, gelten immer noch die besonderen Regeln für Fahrzeugführer gegenüber Kindern. Für dich gerne noch mal zitiert – § 3 Abs. 2a StVO: „(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine GEFÄHRDUNG dieser Verkehrsteilnehmer AUSGESCHLOSSEN ist.“

          Wichtige Worte für dich hervorgehoben. Allein schon eine „offensive“ Fahrweise, die diesen Jungen laut Polizeibericht verunsicherte, so dass er sich versteuerte und stürzte, erfüllt obige Regelung eben nicht. Es ist auch nicht erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer zu „belehren“.

          Warum können manche Autofahrer diese einfachen Regeln nicht, OBWOHL sie Unterricht in einer Fahrschule hatten?