403 Tatverdächtige: so kriminell sind die Kinder in Halle (Saale)

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17 Antworten

  1. Detlef sagt:

    Immer noch 403 zu viel. Bei den milden Strafen kein Wunder. Haftstrafen mögen zwar helfen bei Mord und Todschlag aber bei geringeren Taten braucht es härtere und viel mehr Sozialstunden. Mindeststrafe 100 Sozialstunden auch um enstandene Kosten abzuarbeiten

    • Ach Detlef... sagt:

      Und wieder redest du nur dummes Zeug. Wie sollen denn mit Sozialstunden Kosten abgearbeitet werden?

      • ach... sagt:

        Die Deliquenten können ganz einfache Aufgaben der Stadtreinigung, Gärtnerei , Straßenbau,… abarbeiten. Somit müssen sich die Profis nicht mit Routinearbeiten belasten und die Projekte werden zügiger fertiggestellt.

  2. Gerdi aus der DDR sagt:

    Zu DDR-ZEITEN wurden die Jugendlichen nicht Straffrei behandelt.
    Ein Gericht urteilte unter Berücksichtigung von sozialen Aspekten wie zum Beispiel von Assozialen Verhalten bis zur Eingliederung der Jugendlichen und Kindern, ob eine Versetzung ins Kinderheim für Schwererziebare oder in den Jugendwerkhof die Strafe erforderlich war.
    So etwas wie heute das schon die kleineren zur Straftat angestiftet werden ,,dir kann nichts Passieren “ du bist noch zu jung gab es nicht Straffrei.
    Auch die Eltern und deren Betriebe wurden in Kenntnis gesetzt vom Verhalten der Kinder und Jugendlichen.

    • Ist vorbei....gut so sagt:

      …und Spitzel-Gerd träumt von seiner alten schönen Welt, wo er trotz Bildungslücken herumstolzieren konnte.

      • Auch deine Blase im Elfenturm, wird mal platzen.😇

      • Heiner sagt:

        Dass die straffälligen Kinder damals bestraft wurden, ist ja grundsätzlich erstmal positiv. Wie das Ganze vonstatten ging, war natürlich nicht gut, besonders wenn man berücksichtigt, was in den Jugendwerkhöfen abging. Dennoch wären mehr sinnvolle Strafen auch für Unter-14-Jährige mittlerweile dringend notwendig.

      • Robert sagt:

        Nicht nur Gerd träumt von sicheren Straßen und Discos. .

    • Bettina sagt:

      Auch in der DDR lag die Grenze zur Strafmündigkeit bei 14 Jahren.
      Grundsätzlich verhielten sich die Kinder und Jugendlichen in dieser Zeit aber respektvoller. Auf beiden Seiten der Grenze!

    • Liebe Gerdi..... sagt:

      kam man für eine schlechte Rechtschreibung in der DDR auch ins Heim ?…Frage für einen Freund !

    • Nachgedacht sagt:

      Darüber hat kein Gericht geurteilt. Einweisung in werkhöfe erfolgten willkürlich. Bist du wirklich so ahnungslos oder lügst du bewusst?

  3. 10010110 sagt:

    Beförderungserschleichung – ganz schlimme Straftat! Mindestens auf einer Stufe mit Raub und Körperverletzung! Alle in den Knast, lebenslänglich! 🙄

  4. Hetz-Artikel sagt:

    Sorry, was soll dieser Artikel? Die Zahlen sind deutlich runtergegangen. Also sollte das doch die Überschrift sein und nicht die Implikation, dass wir ein wachsendes Problem hätten!

    • Herz & Verstand sagt:

      Sorry, hier sollte nicht relativiert werden. Bringt nur noch größere Probleme in der Zukunft.

  5. Richter Eisenfaust sagt:

    Das Alter für die Strafunmündigkeit muß auf jeden Fall herabgesetzt werden. Überall wird es gesenkt, beim Führerschein, bei den Wahlen, nur bei den Strafen wird nichts unternommen. Meines Erachtens kann mann das auf mindestens 12 wenn nicht sogar 10 Jahre senken. Mit dem Handy etc. kommen die ja auch schon mit 3 Jahren oder so klar und wissen und verstehen was sie da machen bzw. machen müssen. Demnach können sie auch mit 12 verstehen was Recht und was Unrecht ist. Es muß viel härter durchgegriffen werden in dieser Gesellschaft.