1790 Straftaten gegen Sexuelle Selbstbestimmung

Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung war im Jahr 2018 ein Anstieg um 150 Fälle auf 1.790 Fälle (2017: 1.640 Fälle) zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist in erster Linie auf eine Änderung im Sexualstrafrecht sowie die notwendige Erfassung in der PKS im Jahr 2017 zurückzuführen. Beim neu geschaffenen § 184 i StGB (Sexuelle Belästigung) ist ein Anstieg um 129 Straftaten festzustellen. Die erhöhte Anzahl der Straftaten könnte aus einem zunehmend veränderten Anzeigenverhalten im Zusammenhang der der Einführung des neuen Straftatbestands resultieren. Da auch der Straftatbestand des § 177 StGB (Vergewaltigung; „Nein heißt nein!“) reformiert wurde, ist eine Vergleichbarkeit zu den Vorjahren nur bedingt möglich.
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