1790 Straftaten gegen Sexuelle Selbstbestimmung
Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung war im Jahr 2018 ein Anstieg um 150 Fälle auf 1.790 Fälle (2017: 1.640 Fälle) zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist in erster Linie auf eine Änderung im Sexualstrafrecht sowie die notwendige Erfassung in der PKS im Jahr 2017 zurückzuführen. Beim neu geschaffenen § 184 i StGB (Sexuelle Belästigung) ist ein Anstieg um 129 Straftaten festzustellen. Die erhöhte Anzahl der Straftaten könnte aus einem zunehmend veränderten Anzeigenverhalten im Zusammenhang der der Einführung des neuen Straftatbestands resultieren. Da auch der Straftatbestand des § 177 StGB (Vergewaltigung; „Nein heißt nein!“) reformiert wurde, ist eine Vergleichbarkeit zu den Vorjahren nur bedingt möglich.
und wie viele Ermittlungen wurden dann wieder mangels Beweisen eingestellt? Oder gab es dabei immer Zeugen ? Oder wurde das Unschuldsprinzip hier umgekehrt, muß der „Täter“ jetzt seine Unschuld beweisen ? Wie viele der Anzeigen davonsind eine Art Rache, gibt prominente Beispiele.
Oder liegt der Anstieg vielleicht im Zusammenhang mit bestimmten zugezogenen Bevölkerungsgruppen ?
Muß man jetzt sich vor jeder sexellen Annäherung vorsichtshalber eine schriftliche Genehmigung einholen oder bezeugen lassen ?
Ermittlungen basieren auf Tatverdacht und sollen im Ergebnis Beweise erbringen. Für das Vorliegen einer Straftat bedarf es nicht zwangsläufig Zeugen. Sofern die Opfer überlebt haben, was bei den genannten Straftaten mehrheitlich der Fall sein dürfte, sind schon die Opfer wichtigster Zeuge der Tat.
Das Schuldprinzip besteht nach wie vor. Das Gericht muss von der Schuld des Täters überzeugt sein. Da wurde nichts umgekehrt.
Wie viele der Anzeigen eine Art Rache sind, ist aus der PKS nicht ersichtlich, wird dort auch nicht gesondert erfasst. In den „prominenten“ Beispielen gab es letztendlich Freisprüche. Vielleicht kannst du aber eine eigene Bauchgefühlstatistik anfertigen. Ist bestimmt hochinteressant.
Der Anstieg „liegt“ nicht im Zusammenhang mit bestimmte zugezogenen Bevölkerungsgruppen, sondern im Zusammenhang mit gestiegener Anzahl der Taten, was wiederum auch daran „steht“, dass es bestimmte Straftaten vorher nicht gegeben hat, bzw. durch neue Gesetze bestimmtes Verhalten nun strafwürdig ist, was es vorher nicht war. Steht auch so im Artikel. Lies den ruhig, bevor du kommentierst.
Bevor du dich jemandem sexuell annäherst, genügt schon gründliches Nachdenken. Nähere dich am besten erstmal unsexuell und entscheide dann anhand der Reaktion deines Opfers auf deine Annäherung, ob du den Sexualakt gleich, später oder überhaupt einleiten solltest, oder ob du dich besser schnell wieder entfernst. In jedem Fall sollte die Buchse erstmal oben bleiben. Wie hast du es denn bisher gemacht?
Zur letzten Frage sage ich: Besser ja!
Also nicht langsam näher kommen und einen Kuss „rauben“, sondeern fragen:“Darf ich Sie küssen?“ Heißt die Antwort ja, erst dann den Abstand verringern…. 🙂 🙂