Bewährung und Jugendhaft: Urteile gegen Automatensprenger sind rechtskräftig
![](https://dubisthalle.de/wp-content/uploads/2018/10/automat-südstadt.jpg)
Die Urteile im Automatensprengerprozess in Halle sind rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben keine Rechtsmittel gegen die Urteile eingelegt.
Das Amtsgericht hatte vor einer Woche einen 20-Jährigen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Ein 16-Jähriger erhielt zwei Jahre mit Vorbewährung. Wenn er sich im nächsten halben Jahr an bestimmte Auflagen wie regelmäßiger Schulbesuch, Sozialstunden und Therapien hält, muss er nicht ins Gefängnis.
Neueste Kommentare