Einbruch in Geschäft in der Großen Märkerstraße

6 Antworten

  1. Jurist sagt:

    Und wat is mit die Fotos, die die Überwachungskamera gemacht hat? Die liegen euch vor, aber ihr rückt sie nicht raus. Richtig geraten?

    Die zeigt ihr uns dann im April 2024, wenn die Täter schon über alle Berge sind.

    Nennt man sowas nicht Strafvereitelung, was ihr macht?

    §258 „Strafvereitelung“:

    (1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    • Vale sagt:

      Warum willst du die Fotos sehen?

      Du bist nicht Teil der Strafverfolgungsbehörden (sonst wüsstest du das besser), somit hast du weder Anspruch auf Teilnahme an der Strafverfolgung, noch wird irgendwas vereitelt, weil du nicht weißt, wie das Leben funktioniert.

      Du bist zu dumm, um einen anständigen Job zu ergreifen. Von „Jurist“ bist du Lichtjahre entfernt.

      • E.T. auf dem Velo sagt:

        Du willst doch wohl nicht behaupten, Jurist sei ein anständiger und erstrebenswerter Job? Da lachen – inzwischen – ja die Hühner.
        Zum Juristenspuk halte ich tatsächlich Lichtjahre Abstand.

    • DPG sagt:

      Sie sind auf jeden Fall mal kein Jurist.

    • sagt:

      Gericht muss Veröffentlichung genehmigen

      Die Antwort hat Dirk Oppermann, Sprecher der Polizeiinspektion Braunschweig. Dieser erklärt, dass die Veröffentlichung von Foto- und Videomaterial, auf denen Täter zu erkennen sind, immer das letzte Mittel seien. Erst wenn vorherige Ermittlungen ergebnislos geblieben sind, werden solche Aufnahmen für die Veröffentlichung freigeben. Dabei könne die Polizeibehörde nicht eigenständig entscheiden, dass Fotos veröffentlicht werden. „Erst wenn wir keinen anderen Ansatz mehr haben, können wir bei Gericht beantragen, dass wir eine Öffentlichkeitsfahndung durchführen wollen. Das muss aber immer richterlich bestätigt werden. Wenn das dann genehmigt ist, tun wir das dann auch“, so Oppermann.

      Zeit ist ein unwesentlicher Faktor

      Die Gefahr, dass dabei wichtige Hinweise verloren gehen oder die gesuchte Person längst über alle Berge ist, sehe man nicht zwangsläufig nach so langer Zeit. „Es hat ja keinen zeitlichen Einfluss. In erster Linie geht es uns darum, herauszufinden, ob jemand die gesuchte Person erkennt. Es geht dabei nicht konkret um Erinnerungen zu dem Vorfall“, macht Oppermann deutlich. Zeit sei in diesem Fall irrelevant, da sich ein Täter auch schon nach wenigen Stunden oder Tagen vom Ort des Geschehens entfernt haben könnte. (Quelle: regionalHeute.de)

  2. Rico F. sagt:

    „…entwendeten eine Kamera und diversen Schmuck.“
    Woher kommen diese Falschinformationen?

  3. schlauer 🦊 sagt:

    Wenn Fotos vorliegen und die zeitnah veröffentlicht werden, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand an diese Person in der Kleidung, mit der Haartracht, mit dem Bartwuchs erinnert, natürlich grösser, als wenn das nach einem halben Jahr geschieht.

    Darüber diskutieren ich auch nicht, weil mir das einfach zu blöd ist. 😆

    Wenn es also gesetzliche Hindernisse gibt, dann gehören die ausgeräumt. 👍

    Was lernen wir daraus?

    Die einfachsten Antworten sind immer die besten. 👍

    Und wenn ihr nicht so völlig Matsche in euren Eierköppen wärt, würdet ihr das auch verstehen.

    • du 🍐 sagt:

      Wenn es Fotos gibt, die den/die mutmaßlichen Täter zeigen, muss sich niemand daran erinnern, ob die Person auf den Fotos zur Tatzeit auch vor Ort war. Das steht dann sogar fest.

      Wer diese Person ist, kannst du aber nur sagen, wenn du die Person kennst, selbst wenn du die Tat live und in Farbe beobachtet hast.

      Wer diese Person kennt, also die Identität preisgeben kann, kann das auch später. Manchmal kennt man die Identität sogar erst später, zum Beispiel, wenn einem das Diebesgut zum Kauf angeboten wird.

      Wenn es aber keine Fotos gibt, kann man auch schlecht was veröffentlichen.

      Du wärst sicher gern großer Detektiv. Bist du aber nicht. Versuch erst mal, von der Wand bis zur Tapete zu kommen, Großer. Daran scheint es schon zu scheitern.

  4. Hundefreund sagt:

    der/die unbekannten Täter?
    Können ja auch die unbekannte(n) Täterin(-innen) sein