Betrunkene Verkehrsteilnehmer in Halle (Saale)

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  1. Suffkopp Online sagt:

    Da haben sich aber zwei Verkehrsteilnehmer ordentlich einen hinter die Binde gekippt! Mit 1,19 Promille ist der PKW-Fahrer ja schon ganz schön in Feierlaune gewesen. Und dann auch noch ohne Fahrerlaubnis unterwegs – da hat er wohl gedacht, er kann machen, was er will. Aber die Polizei hat ihn schnell ausgebremst und eine Blutprobenentnahme angeordnet. Hoffentlich hat er daraus gelernt!

    Aber auch der E-Scooter-Fahrer in der Großen Steinstraße war nicht besser. Mit 1,79 Promille auf dem Roller unterwegs – da kann man ja nur den Kopf schütteln. Kein Wunder, dass sein Führerschein sichergestellt wurde. Vielleicht sollte er das nächste Mal lieber nüchtern bleiben und sich nicht zum Clown auf der Straße machen.

    Es ist schon erstaunlich, wie manche Leute ihre Vernunft im Alkoholrausch komplett ausschalten. Aber zum Glück gibt es die Polizei, die solche Verkehrsteilnehmer zur Vernunft bringt. In diesem Sinne: Prost auf eine sichere und verantwortungsvolle Fahrt!

  2. Früher war alles besser! sagt:

    In der Bundesrepublik Deutschland legte der Bundesgerichtshof 1953 erstmals eine Grenze von 1,5 Promille Alkohol im Blut fest, ab welcher, ohne weitere Voraussetzungen, eine Ordnungswidrigkeit vorliegt…

    Und das war nur eine Ordnungswidrigkeit, wie falsch parken!

  3. Ironieschalter sagt:

    Naja, der Paulusviertelsäufer ist bestimmt schon seit Ewigkeiten ohne Fleppe, den Frust merkt man ihm hier auf dbh an, vor allem wenn er mit Promille schreibt😁

  4. Hans-Karl sagt:

    Wie wurde am PKW der Atemalkoholtest, welcher 1,19 Promille ergab, durchgeführt?