Nach schwerem Unfall mit Polizeiauto im Oktober in Halle: Polizist erhält Strafbefehl – Fußgänger verliert Bein

41 Antworten

  1. Dana sagt:

    Wenn ich sehe wie oft die Polizei ihr Blaulicht benutzt / ausnutzt / missbraucht um …
    – bei ROT über die Ampel zu fahren ohne Rücksicht
    – einfach mal schnell wenden wo es verboten ist.

    Ich denke nicht das das erlaubt ist aber es macht ja eh jeder was er will.

    Genau deshalb nimmt die Polizei niemanden mehr ernst.
    Zum kotzen das Verhalten der Polizei.

    • Dana erzählt Unfug sagt:

      Immer schön induzieren. zum koten das Verhalten von Dana.

    • Bürger für Halle sagt:

      Leider muss man Ihnen größtenteils Recht geben. Viele Beamte (nicht alle) fahren viel zu schnell, ohne sich an Verkehrsregeln zu halten. An verschiedenen Orten stehen Polizei-Fahrzeuge mit durchweg laufendem Motor, auch das ist verboten und schadet allen Passanten oder Anwohnern. Man verlangt ja nicht mal Vorbildfunktion , es ärgert einen aber, wenn die Verstöße vollkommen sinnlos sind. Hier war es die Polizei, deswegen wird darüber berichtet. Dabei sind solche Unfälle an der Tagesordnung, da bedarf es weiterer grundsätzlicher Maßnahmen, denn die Strafen – selbst bei Todesfällen- sind extrem gering. Die Wahrscheinlichkeit einer Verringerung der Unfallgefahr durch Auto- und LKW-Fahrer ist leider nicht sehr hoch.

    • Josi sagt:

      Wenn man keine Ahnung von diesem
      Job hat und dort auch noch nicht tätig war, finde ich es sehr mutig alles zu verallgemeinern. Du warst nicht dabei, weißt nicht weswegen sie einen Einsatz hatten und solltest daher nicht über die gesamte Polizei urteilen.

    • W sagt:

      Wie kommst Du zu der Meinung, dass die Polizei *oft* ihre Sonderrechte ausnutzt? Rennst Du den Autos hinterher, um zu ermitteln, ob die Blaulicht missbräuchlich einsetzt?
      Ich glaube nicht, dass die Polizei niemanden ernst nimmt, vielleicht nimmt sie dich nicht ernst, kann schon sein.

    • Blödsinn sagt:

      Suche dir lieber einen Job als hier Dünnes zu reden!

    • @Dana sagt:

      „Genau deshalb nimmt die Polizei niemanden mehr ernst.“
      Was?
      Wo ist der Zusammenhang?

  2. Halle-Leser sagt:

    Ein beim Land angestellter Polizist geht also mit 1500 € im Monat nach Hause.
    Kein Wunder, dass die manchmal doch recht mies drauf sind.

    • JayJay sagt:

      Woher nimmst du diese Berechnung?

    • Nachgerechnet sagt:

      Auf deinen Rechenweg bin ich ja gespannt…

      • Halle-Leser sagt:

        Ein Tagessatz ist 50 Euro.

        Grundlage sind bei einer auf Monate geltenen Berechnung: 30 Tage.
        Grundlage ist §40 StGB „Nettogehalt“

        Rechnen darfst Du selbst.

        • Recheninteressierter sagt:

          Wie hoch ist das Nettogehalt?
          Welche zu berücksichtigenden Abzüge vom Nettogehalt gibt es?

          • Zipp sagt:

            Vom Nettogehalt wird nichts mehr abgezogen.

            • huch! sagt:

              Das ist neu.

              Könnte schwören, Unterhaltsverpflichtungen und Schulden werden berücksichtigt, weshalb danach auch immer gefragt wird.

              Aber du wirst das besser wissen. Sicher warst du schon oft angeklagt.

              • Halle-Leser sagt:

                Du solltest *verfügbares Einkommen* von *Nettoeinkommen* unterscheiden.
                Wenn das zuviel ist, dann hilft ein Lohnsteuerhilfeverein.

              • Steuerhelfer ohne Lohn sagt:

                Du reißt die Klappe auf doch es ist nichts dahinter… 🙂

                Selbstredend werden Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt. Mach dich schlau bevor du klugsch***t! Sonst wird peinlich. 😉

          • Halle-Leser sagt:

            Keine abzuziehenden Teile.
            Es zählt das ausgezahlte Netto.
            Sogar Vermögenswerte werden bei der Bewertung noch dazu gerechnet.

    • Hal_lunke sagt:

      Genau das war mein erstes Fragezeichen: 120 Tagessätze á 50,00€ ?
      Wie jetzt …

    • Polliziste sagt:

      Ein Beamter im mittleren Dienst hat ungefähr 3000netto. Ein Strafbefehl ist meistens das doppelte vom monatlichen Gehalt.

      • 👍 sagt:

        „Ein Strafbefehl ist meistens das doppelte vom monatlichen Gehalt.“

        Oh ein Fachexperte.

      • Halle-Leser sagt:

        Unsinn.
        Es werden erst Tage festgesetzt und dann ermittelt, was die Wert sind.

        Anders rum wird ein Schuh daraus:
        Werden die 120 Tagessätze nicht bezahlt, geht er nur 60 absitzen.

        • Polliziste sagt:

          Quatsche kein dummes Zeug. Ich rede vom mittleren Dienst, Beamte, du Weihnachtsmann.

          • Niko L sagt:

            Beamte arbeiten auch tageweise.

            Deshalb: Tagessatz – wie viel pro Tag

            Den „mittleren Dienst“ gibt es übrigens schon lange nicht mehr…

          • Halle-Leser sagt:

            Du bist ja ein ganz Schlauer.
            Beamte arbeiten natürlich nur einen Tag.
            Darum fehlt es auch an allen Ecken an fähigem Personal.

            Und trotzdem wird denen das Netto nur einmal im Monat für alle Tage ausgerechnet.

    • Knorkator sagt:

      Theoretisch wäre deine Berechnung mit 1/30 richtig, aber hier handelt es sich um einen Strafbefehl. In dem Fall wird das Einkommen nur geschätzt.

      • Theo Praxis sagt:

        Muss nicht so sein. Es KANN geschätzt werden. Vergütungen von Polizisten sind jetzt nicht völlig geheim.

      • Halle-Leser sagt:

        „In dem Fall wird das Einkommen nur geschätzt.“
        Nein.
        Geschätzt wird das Vermögen.

        • sieh mal rein sagt:

          Im Gesetz steht:

          „Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.“

          Einkünfte = Einkommen

  3. vivi sagt:

    Es ist schlimm genug das gegenüber der Polizei jeglicher Respekt verloren gegangen ist.

    Auch ich hab hin und wieder beobachten können das manche Aktionen der Polizei im Dienstwagen nicht ganz in Ordnung waren z.B. auf der Hochstraße, bei erlaubten 50 km/h, mit einem Affenzahn an einem vorbeidüsen ohne Blaulicht, Sirene.. und dazu saß ein sehr junger Beamter allein im Fahrzeug. Dafür hab ich auch kein Verständnis für solch ein Verhalten.

  4. Detlef sagt:

    Einfach nur unglücklicher Zufall für beide Beteiligten

    • MS sagt:

      Nein, es war kein Zufall. Bei entsprechender Vorsicht des Beamten hätte dieser Unfall klar vermieden werden können. Den Leuten ist es einfach nicht bewusst, dass sie sich mit dem Losfahren des Autos in eine gefährliche Waffe setzen. Du hast ein 3-Tonnen-Gewicht, dass sich mit 50 km/h durch die Stadt bewegt….und gegen das Fussgänger und Radfahrer keine Chance haben. Daher darf man eben seine Vorsicht nicht vernachlässigen, auch nicht für ein oder zwei Sekunden. Und noch weniger, wenn du Sonderrechte nutzt und bei Rot in einem Kreuzung einfährst.
      Wobei ich in diesem Fall hoffe, der Disziplinarausschuss will den Beamten nicht feuern. Das wäre angesicht der Urteile gegen z.B. den perversen Professor in der letzten Woche wohl niemandem zu vermitteln.

    • Halle-Leser sagt:

      Für Zufälle werden keine Strafbefehle ausgestellt.

    • Darwin sagt:

      Ganz so ist es nicht!

      „Zunächst prallte der Wagen gegen ein anderes Fahrzeug, ehe er gegen einen Ampelmast schleuderte – GENAU DORT, wo ein 18-jähriger Fußgänger wartete.“

      Wer klug ist, rechnet immer mit den Fehlern anderer. Beispielsweise sollte man ein paar Meter beiseite gehen, wenn da irgendwelche Typen mit Feuerwerk hantieren, man sollte auch nicht unter einer Leiter herlaufen, wo oben Handwerker am wirken sind, das versteht sich an und für sich.

      Und:

      Wenn die Polizei mit Martinshorn und hoher Geschwindigkeit auf eine Kreuzung zufährt (oder ein ziviles Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit, Fahrer besoffen?? Aber er darf doch nicht trinken!!!), ist es gar nicht so verkehrt, ein paar Schritte von der Bordsteinkante zurück zu treten.

      Gut, muss man nicht machen und ich warte schon auf die Schreihälse: „Aber er hatte Recht, er hatte Recht! Der andere musste aufpassen!“

      Soweit stimme ich sogar zu.

      Doof ist nur, dass er zwar Recht hatte aber jetzt ein Bein weniger.

      • ??? sagt:

        Sorry, aber sowas nennt man Täter-Opfer-Umkehr! Du willst doch jetzt nicht allen ernstes den Jugendlichen mitschuldig erklären?

        • Darwin sagt:

          itschuldig“ ist sicherlich das falsche Wort. Naiv, gutgläubig, leichtsinnig trifft es eher.

          Es gibt allgemeine Lebensrisiken, beispielsweise Grizzlys in Alaska, Wespenschwärme in Deutschland und besoffene Autofahrer, um nur einige wenige zu nennen. Das sollte man wissen und sich dementsprechend verhalten, d.h. nicht immer auf seinem Recht beharren, sondern auch mal einen Schritt zur Seite gehen.

          Weshalb war die Polizei mit Martinshorn unterwegs? Bestimmt nicht aus Jux und Dollerei. Vielleicht war da irgendwo eine Schlägerei, vielleicht hat ein Durchgeknallter irgendwo eine Geisel genommen, fuchtelt mit dem Messer herum und droht die Geisel abzustechen. Das wäre durchaus ein Grund für die Polizei, schnellstens vor Ort zu sein und bei erhöhter Geschwindigkeit gibt es eben ein erhöhtes Risiko. Das lässt sich nicht leugnen.

          Zugegeben das Opfer war nur 18 Jahre alt und der Verlust eines Beines ist schwerwiegend, allerdings – und das ist keine Phantasie – gibt es auch ältere Leute (Traumtänzer), die es einfach nicht lernen.

          Gesetze (die von braven deutschen Staatsbürgern strikt befolgt werden) sind nur das eine, die Lebensrealität ist aber ebenfalls zu beachten.

          Angenommen, jemand läuft fröhlich durch Alaska (schliesslich darf er das) und wird vom Grizzly angefallen. Ist der Grizzly dann „schuld“ oder „böse“. Sicherlich nicht.

        • W sagt:

          ich nehme nicht an, dass er den Jugendlichen die Schuld zu schieben möchte. Er schrieb nur, dass es in solchen Situationen klüger wäre zurück zu treten.
          Der Jugendliche hatte ja Recht. Aber was nützt es ihm in dem Fall?
          Ich bin mir nur nicht sicher, ob man immer die Situation schnell genug erfasst, um reagieren zu können.

      • Dr. Sense sagt:

        Dein Kommentar ist etwas für Schwachsinnige.

  5. Wegrechner sagt:

    Wie viel Knast kostet ein Bein?