Denkmal in der Brüderstraße: Stadt erlaubt Teilabriss, fordert Sicherung erhaltenswerter Bauteile für, Pflicht zum Wiederaufbau geplant

Die Stadt Halle (Saale) hat sich nun auch offiziell zu den Rückbauarbeiten am Gebäude Brüderstraße 7 geäußert. Das denkmalgeschützte Haus wird derzeit teilweise zurückgebaut – eine Maßnahme, die auf Grundlage des Gefahrenabwehrrechts erfolgt, so die Stadtverwaltung.
Nach Angaben der Stadt wurde ein Teilabbruch bis zur Oberkante der Decke des Erdgeschosses verfügt. Ausgenommen von den Maßnahmen ist der Anbau zwischen den Häusern Brüderstraße 6 und 7. Die Rechtsgrundlage für das Vorgehen bilden § 3 und § 12 Absatz 1 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) sowie § 57 Absatz 2 der BauO LSA in Verbindung mit § 13 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG LSA).
Trotz des Teilabbruchs bleibt das Denkmalrecht maßgeblich: Da es sich bei dem Gebäude um ein hochrangiges Baudenkmal handelt, wurde dem Eigentümer auferlegt, erhaltenswerte Bauteile während des Rückbaus zu bergen und für eine spätere Wiederverwendung zu sichern.
Die Rückbauarbeiten erfolgen unter Einbindung des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, eines Statikers sowie der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Halle (Saale). Die Beteiligten begleiten den Fortschritt der Arbeiten engmaschig. Dabei ist der Ablauf wesentlich davon abhängig, wie das Gebäude auf die eingesetzte Abbruchtechnik reagiert.
Darüber hinaus planen das Landesdenkmalamt und die untere Denkmalschutzbehörde eine Anordnung zur Wiederherstellung des Hauses. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung dieser Verpflichtung befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung.
Teilabriss, erhaltenswerte Elemente, Wiederaufbau, wer soll die Kosten eigentlich tragen? Und wie lange wird es an dieser Stelle zu Behinderungen jedweder Art kommen/bleiben? Es ist ja nicht nur dieses Objekt was in dieser Stadt betroffen ist. Das Objekt am Steintor ist ja nach dem Brand den Verfall vorbestimmt. Hauptsache der Gehweg ist abgesperrt.
Eigentümer! Hat das gute Stück ja gekauft. Abriss zahlt er auch.
Übergriffige Behörden. Mal wieder! 👎
Es ist Sache des Eigentümers zu entscheiden, wie es hier weitergeht. Man sollte ihm die Freiheit lassen, hochwertigen Wohnraum zu erstellen und diesen dann selbst zu nutzen oder zu einer angemessenen Miete zu vermieten.
Der Mietspiegel gehört daher abgeschafft oder nur zu einer unverbindlichen Empfehlung eingestuft.
Der Eigentümer wußte doch das er ein Baudenkmal gekauft hat und sich darum kümmern muss.
Es liegt hier keine Übergriffigkeit vor, sondern die Achtung unserer Gesetze. Es ist immer wieder herrlich zu sehen, wie die FDP unseren Rechtsstaat achtet.
Gesetze des Staates sind keine Naturgesetze. Sie sind änderbar und unterliegen dem Zeitgeist. Was war nicht schon alles Gesetz in diesem Land ( DDR, Nazis). Und oft wichtiger: Wie man die Gesetze auslegt. Man kann auch einfach definieren: Kein Denkmal mehr, sondern ein Haufen Müll. Macht endlich den Durchgang wieder frei.
Das Haus war schon ein Denkmal, bevor er es erworben hat. Wenn er sich nicht an seine Verpflichtungen hält, ist er dafür haftbar zu machen.
Was für einen BS du hier wieder absonderst. Gefahrenabwehr ist nicht mehr Sache irgendeines Eigentümer, der dafür vorher alle zeit der Welt hatte. Und Mietspiegel ist Gesetz.
Liberaler,
meine vollste Zustimmung!
Logisch, von den Hohldeppen hier, welche allerdings keine Liberalen sind, ist nichts anderes zu erwarten. Die Liberalen im Rat sehen da einiges ganz anders.
@ Liberaler was hat der MIetspiegel mit dem Abriss zu tun ? Mach mal Deinen Wahlkampf, da wo er hingehört und bleib beim Thema!
Er hatte mal eine, eine!, Eigentumswohnung und meint jetzt, Ahnung zu haben.
„wie das Gebäude auf die eingesetzte Abbruchtechnik reagiert.“ was ist das denn für ein blöder Satz?? … wenn ich mir den Bagger ansehe weiß ich doch wie das F Gebäude reagiert .. mit umfallen nämlich. hier wäre ein Handabtrag wünschenswert gewesen .. und der Eigentümer muss vollständig zur Kasse gebeten werden .
Das begreifen die nicht. In vielen Sachständen.