Ausweitung der Pfandpflicht im neuen Jahr: nun auch Milch in Plasteflaschen
Am 1. Januar 2024 wird die gesetzliche Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen ausgeweitet. Sie gilt dann auch für Einwegkunststoffgetränkeflaschen, in denen Milch, Milchmischgetränke und sonstige Milcherzeugnisse abgefüllt sind.
Bislang waren Milch und Milchmischgetränke sowie sonstige trinkbare Milcherzeugnisse von der gesetzlichen Pfandpflicht im Verpackungsgesetz (§ 31 VerpackG) ausgenommen. Dies ändert sich nun zum 1. Januar 2024. Ab dann sind Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent sowie sonstige trinkbare Milcherzeugnisse gemäß des Milch- und Margarinegesetzes (z.B. Joghurt und Kefir) von der Pfandpflicht umfasst, wenn sie in Einwegflaschen aus Kunststoff abgefüllt sind. Für in Getränkedosen abgefüllte Milcherzeugnisse galt die Ausnahme bereits zuvor nicht mehr. Die Pfandpflicht umfasst Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern, in denen Milcherzeugnissen abgefüllt sind.
Das Verpackungsgesetz verpflichtet die Hersteller dieser Einweggetränkeverpackungen von ihren Abnehmern ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben. Alle weiteren Vertreiber müssen dieses Pfand bis zur Abgabe an den Endverbraucher erheben. Die Vertreiber sind darüber hinaus verpflichtet, die restentleerten Einweggetränkeverpackungen unentgeltlich zurückzunehmen und das Pfand zu erstatten. Außerdem müssen die Getränkeverpackungen als pfandpflichtig gekennzeichnet werden. Die Hersteller müssen sich an einem bundesweit tätigen, einheitlichen Pfandsystem beteiligen, dass die Abwicklung von Pfanderstattungsansprüchen ermöglicht. Die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) stellt allgemeine Informationen zum Einwegpfandsystem sowie Informationen für Hersteller/Erstinverkehrbringer und Rücknehmer bereit.
Über die weiteren Herstellerpflichten, wie die Registrierungsänderung, informiert die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auf ihrer Homepage.
Die oben genannten Milcherzeugnisse dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr ohne Pfand abgegeben werden. Zuwiderhandlungen können eine Ordnungswidrigkeit darstellen und von den für den Vollzug des Verpackungsgesetzes zuständigen Bundesländern mit Bußgeldern geahndet werden.
Das ist ja quasi ne Rentenerhöhung.
Dein ,,Sozi“….Fachwissen ist erweiterungsfähig !
Leute haben so schon kein Geld, wenn alles teurer wird. Dann wird die Lebensmittelindustrie noch mehr ein und wird entsprechend Wege finden, dem entgegenzusteuern.
Du hast das System hinter „Pfand“ nicht verstanden oder?
…und du dieses „System“ nicht.
Sagi, dein dummes Gequatsche nervt. Der Arzt wartet!
Pfand setzt aber frei verfügbares Kapital voraus. 😉
Stimmt
Wenn ich mir das heute so anschaue haben hier genug Geld um es in die Luft zu ballern! 🙂🙃🙂🙃🙂
Also alle sind wieder gleich.
Eine Klappsmühle ohne Pfand im Jahr 2024 nicht vorstellbar!
Wenn ich mir das heute so anschaue haben hier genug Geld um es in die Luft zu ballern! 🙂🙃🙂🙃🙂
Ich och.Meine Schwiegermutter unter anderem.
Nur noch Vorschriften und Klimascheisse.
Bei der besoffenen Ballerei da draußen wünschte man sich ein paar mehr Vorschriften.
Der Gesetzesgeber hat ein Herz für Pfandflaschen-Sammler. Die Rente zu erhöhen,bedarf eine gewisse Qualität beim Denken. Da ist das Kennzeichnen der Pfandverpackung einfacher und gemütlicher. Kein Rentner wird aufmucken.
Wer wird denn seine Milchplastikflasche vorher auswaschen-kaum jemand. Da wird es entsprechend müffeln
Wasserverschwendung
Wichtiger Aspekt!
Plasteflaschen, das klingt so schön nach Zone. Es heißt entweder Plastik oder Kunststoff. Man hat hier schon eine gewisse Vorbildfunktion.
Plaste und Elaste aus Schkopau. Das war ein Hit auf dem Weltmarkt. Ganz Europa ging dort einkaufen.