Bauen in Sachsen-Anhalt wird einfacher: Landtag beschließt neues Gesetz für weniger Bürokratie
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute ein Gesetz beschlossen, der das Bauen im Land spürbar erleichtern wird. „Wir haben zahlreiche Vorschriften vereinheitlicht und vereinfacht, die Bauordnung insgesamt deutlich entschlackt, um Bauen in Sachsen-Anhalt schneller, einfacher und kostengünstiger zu machen“, sagte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg nach der Beschlussfassung über das Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und des Gesetzes zur Durchführung der Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten in Sachsen-Anhalt.
Nach den Worten der Ministerin ist die Gesetzesnovelle das Ergebnis eines intensiven Austauschs mit Fachleuten aus der Praxis. Im Rahmen des Wohnungsbaudialogs mit 14 Kammern und Verbänden des Landes wurden zahlreiche Vorschläge erarbeitet und sorgfältig geprüft. „Diese Anregungen sind nun in das neue Baurecht eingeflossen“, sagte Lydia Hüskens. „Ziel war es, bürokratische Hürden abzubauen, das Regelwerk verantwortungsvoll zu verschlanken und Baukosten zu senken. Gemeinsam ist uns das gelungen“, hob sie hervor.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Wohnungsbau. Künftig sind Modernisierungen und Umnutzungen bestehender Gebäude deutlich einfacher. So kann der Ausbau von Dachgeschossen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung erfolgen. Auch der Ausbau erneuerbarer Energien wird vereinfacht: Für Solaranlagen auf Dächern gelten geringere Mindestabstände zu Brandwänden; Wärmepumpen dürfen innerhalb der Abstandsflächen errichtet werden. Entsprechende Erleichterungen gibt es auch für den weiteren Mobilfunkausbau. Zudem ist das sogenannte Repowering von Windenergieanlagen – also der Austausch älterer Anlagen durch moderne – jetzt genehmigungsfrei möglich.
Als „wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wohnungsbaus in Sachsen-Anhalt“, hat Thomas Staudt, Abgeordneter der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, die Novelle der Landesbauordnung bezeichnet. Ziel der Novelle sei es, Baukosten zu senken, Verfahren zu beschleunigen und Investitionen verlässlicher zu machen.“Der Wohnungsbau leidet weniger an fehlenden Ideen als an hohen Kosten. Lange Genehmigungsverfahren und eine hohe Regulierungsdichte behindern ihn. Die Novelle setzt hier gezielt an. Sie schafft verlässliche Rahmenbedingungen und baut bürokratische Hemmnisse ab.Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf der stärkeren Nutzung des Gebäudebestands. Neue Regelungen, darunter eine Experimentierklausel, ermöglichen flexiblere Umnutzungen und wirtschaftliche Weiterentwicklungen bestehender Gebäude. Genehmigungsverfahren werden vereinfacht und der Prüfaufwand reduziert.Mit dem Gebäudetyp E eröffnet die Landesbauordnung zusätzliche Spielräume für einfaches und kosteneffizientes Bauen. Ergänzend erleichtert die Novelle die Schaffung zusätzlichen Wohnraums, etwa durch den Ausbau von Dachgeschossen, sowie den Einsatz moderner Gebäudetechnik.Die Reform stärkt die Investitionssicherheit und verbessert die Rahmenbedingungen für Wohnungsbau und private Investitionen in Sachsen-Anhalt“, sagte Staudt.











Das Gesetz selbst – gegen Bürokratie – ist aber auch wieder Bürokratie.
Wenn das Gesetz andere Gesetze und Vorschriften aufhebt, dann ist es weniger Bürokratie.
Nein.
Leidet denn der Wohnungsbau in LSA überhaupt?
Ob es bei den Bevölkerungsprognosen für LSA unbedingt eine Vereinfachung für Dachausbauten braucht?
Klingt alles irgendwie nach unnötigem Aktionismus. Also Sachen, welche die JuLis heute morgen noch abschaffen wollten.