Bundesgerichtshof verhandelt über Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse: Prämiensparer erhalten Zinsnachzahlungen

Die Saalesparkasse und die Ostsächsische Sparkasse Dresden haben zwar im Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) obsiegt. Die Forderungen der Verbraucherzentralen waren höher als bisherige Urteile der Oberverwaltungsgerichte. Allerdings bekommen Kunden der betroffenen Prämiensparverträge Zinsnachzahlungen, nur eben nicht in der Höhe, wie von den Verbraucherzentralen verlangt.
„Es ist gut und wichtig, dass nach langen juristischen Auseinandersetzungen nun Rechtssicherheit bei Kunden und uns Sparkassen besteht“, wertet Saalesparkassen-Vorstandsmitglied Christian Rothe das Urteil des BGH. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte bereits im Februar 2023 mit sachverständiger Hilfe festgestellt, dass die Zinsanpassungen in den berechtigten Sparverträgen auf der Grundlage der Umlaufrenditen börsennotierter Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von über 8 bis 15 Jahren (Zeitreihe der Deutschen Bundesbank mit der ehemaligen Kennung WU9554) vorzunehmen sind. Der vzbv ging gegen dieses Urteil in Revision.
In seiner Begründung stellte der BGH nunmehr fest, dass die von der Verbraucherzentrale präferierte Bezugnahme auf die Umlaufrenditen von Hypothekenpfandbriefen (Zeitreihe WX4260) als Referenzzins nicht in Betracht kommt. Damit sind die bislang von der Verbraucherzentrale auf dieser Grundlage vorgenommenen Berechnungen nicht zutreffend. Der aktuelle Richterspruch betrifft in der Saalesparkasse ausschließlich Kunden mit Prämiensparverträgen ohne Zinsanpassungsklausel, die sich in das Klageregister der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale eingetragen hatten. Handlungsbedarf besteht für diese jedoch nicht. Die Saalesparkasse wird auf die anspruchsberechtigten Kundinnen und Kunden zeitnah und aktiv zukommen.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands: „Heute ist ein guter Tag für geprellte Prämiensparer:innen. Der Bundesgerichtshof hat einen Maßstab festgelegt, wie Sparkassen falsch berechnete Verträge neu berechnen müssen. Jetzt müssen alle Sparkassen tätig werden und von sich aus Entschädigungen in die Wege leiten. Prämiensparer:innen müssen eine finanzielle Entschädigung erhalten, ihnen stehen erhebliche Nachzahlungen zu. Die Urteile sind ein großer Erfolg für Prämiensparer:innen und wegweisend für weitere noch laufende Sparkassen-Klagen der Verbraucherzentrale.“
Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen: „Wir haben als erste Verbraucherzentrale die falsche Zinsanpassung in Langzeitsparverträgen aufgedeckt und seither tausende Sparer:innen begleitet. Nun wurde endlich Rechtssicherheit geschaffen. Alle Sparkassen stehen jetzt in der Pflicht, ihre Verträge neu zu berechnen – und das für alle Prämiensparer:innen. Es ist aus unserer Sicht nicht nötig auf weitere Urteile zu warten und Verbraucher:innen länger zappeln zu lassen. Wir sind stolz und freuen uns, dass sich die intensive Arbeit der letzten Jahre ausgezahlt hat und unterstützen alle Verbraucher:innen auch weiterhin – bis zum letzten Euro.“
Hintergrund
Die Verbraucherzentrale hat insgesamt 18 Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen eingereicht. Aus ihrer Sicht haben die Sparkassen bei dem Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ Zinsen jahrelang zu niedrig berechnet. Die Geldinstitute vertrieben das Produkt seit den 1990er Jahren.
Vielfach konnte die Verbraucherzentrale vor Oberlandesgerichten bereits Teilerfolge erreichen: Immer wieder urteilten Richter:innen, dass die verklagten Sparkassen Zinsen falsch berechnet haben. Die in den Prämiensparverträgen verwendeten Zinsklauseln seien unzulässig.
Allerdings setzte sich die Verbraucherzentrale für höhere Nachzahlungsansprüche ein, als Oberlandesgerichte in vorherigen Urteilen festgelegt hatten. Deshalb rief sie den Bundesgerichtshof an. Hierzu gab es heute die Urteile zu den Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (gegen die Saalesparkasse) sowie der Verbraucherzentrale Sachsen (gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden).
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte im Jahr 2021 Kenntnis von rund 1,1 Millionen Prämiensparverträgen.
Die Sparkassen sind auch nicht mehr daß, was sie früher mal waren. Generell hab ich den Eindruck:“ früher wollten die Banken MIT ihren Kunden reich werden, heute wollen sie GEGEN ihre Kunden reich werden“. Es gab Zeiten da reichte ein ehrlicher Handschlag und es stand genau das im Vertrag was vorher besprochen wurde, heute muß man sechs Seiten Kleingedrucktes lesen.
Früher war das Geld ja auch nicht so knapp wie heute. Die Steuern und Abgaben nicht so hoch, man hatte mehr netto vom brutto.
Es gab mal Zeiten, da konnte sich ein Maurer mit (Haus)Frau und 3 Kindern ein Einfamilienhaus leisten, heute muss man dazu mindestens Doppelverdiener sein.
Das mag ja sein, aber was hat das mit dem Geschäftsgebaren der Sparkassen zu tun?