CDU will öffentliche Trinkgelage eindämmen – Verwaltung soll Alkoholverbotszonen in Halle (Saale) prüfen

Öffentlicher Alkoholkonsum, Vermüllung, Lärm und unangenehme Szenen am Marktplatz: Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle will die zunehmenden Probleme durch sogenannte „Freitrinker“ nicht länger hinnehmen. Mit einem aktuellen Antrag fordert sie die Stadtverwaltung auf, die Einführung sogenannter Alkoholverbotszonen zu prüfen – gezielt an Orten, an denen es regelmäßig zu Problemen kommt.
Die CDU reagiert damit auf die wachsende Zahl von Beschwerden aus der Bevölkerung sowie auf die jüngsten Auswertungen des Ordnungsamts. Besonders betroffen seien laut Antrag der Marktplatz, die Haltestellen am Markt, der Bereich rund um den Marktbrunnen sowie die Umgebung der Marktkirche.
Die Stadtverwaltung hatte bereits im Juni auf eine Stadtratsanfrage hin mitgeteilt, dass sich die Lage auf dem Marktplatz in den vergangenen Monaten spürbar verschärft hat. Eine anwachsende Gruppe von Personen hält sich dort regelmäßig mit Alkohol auf, was nicht nur zu einer gestiegenen Anzahl an Ordnungswidrigkeiten führt, sondern auch viele andere Menschen vom Aufenthalt in der Innenstadt abschreckt. Zwischen Ende Juni und Anfang Juli mussten in nur vier Tagen zwanzig Platzverweise ausgesprochen werden. Im gesamten laufenden Jahr wurden bereits 85 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch registriert – darunter öffentliches Urinieren, unzulässiger Lärm und erhebliche Verschmutzungen.
Prüfauftrag an die Stadtverwaltung
Der CDU geht es in ihrem Antrag nicht um ein sofortiges Verbot, sondern um eine gründliche Prüfung. Die Verwaltung soll unter anderem klären, welche rechtlichen Grundlagen für Alkoholverbotszonen vorliegen müssen, ob Änderungen an der städtischen Gefahrenabwehrverordnung notwendig wären und wie solche Zonen rechtssicher ausgestaltet werden können – unter Berücksichtigung bisheriger Gerichtsurteile, die pauschale Alkoholverbote für unzulässig erklärt haben. Auch konkrete Fragen sollen beantwortet werden: Welche Orte kommen überhaupt infrage? Wie kann eine sinnvolle zeitliche und räumliche Begrenzung aussehen? Und wie müsste eine geeignete Beschilderung gestaltet werden?
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die Umsetzung. Die CDU will wissen, wie die Einhaltung der Verbotszonen durch das Ordnungsamt kontrolliert werden könnte, welcher personelle und finanzielle Aufwand dadurch entstünde und wie sichergestellt werden kann, dass nicht einfach nur ein Verdrängungseffekt in andere Stadtteile ausgelöst wird. Außerdem sollen Bürgerinnen und Bürger, Geschäftsleute und Interessenverbände in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Die Stadtverwaltung soll bis zum Ende des ersten Quartals 2026 – also pünktlich vor dem Beginn der wärmeren Jahreszeit – einen detaillierten Vorschlag mit Zeitplan und Kostenschätzung vorlegen.
Ziel: Sauberkeit, Sicherheit und Lebensqualität
Die CDU betont, dass es ihr nicht darum gehe, pauschale Verbote auszusprechen oder ganze Gruppen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Vielmehr soll mit gezielten Maßnahmen die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt verbessert werden – sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Touristinnen und Touristen. Die Altstadt sei eines der wichtigsten Aushängeschilder Halles, so die CDU, und dürfe durch regelmäßig auftretende Trinkgelage und deren Folgen nicht weiter belastet werden. Auch die ortsansässigen Gewerbetreibenden litten zunehmend unter den Zuständen auf den zentralen Plätzen.
Die Einrichtung von Alkoholverbotszonen könne daher helfen, die Situation nachhaltig zu verbessern, Ressourcen beim Ordnungsamt effizienter einzusetzen und die Innenstadt als attraktiven Ort für alle Menschen zu erhalten, finden die Christdemokraten. Dabei sei jedoch wichtig, dass die Maßnahmen rechtlich sauber, sozial ausgewogen und in engem Dialog mit der Öffentlichkeit entwickelt würden.
Einfach keinen Alkohol verkaufen.
„CDU will öffentliche Trinkgelage eindämmen“, der Lacher, die Stadt schafft neue Orte zum Trinken, wie am Uni-Ring, Bereich Klausbrücke,
Generelles Alkoholverbot in der Öffentlichkeit und am Steuer, Das wünsch ich mir.