Currywurst und Pommes: Landesrechnungshof kritisiert Mensa-Essen in den Sportschulen
Das Essen in der Mensa der Sportschulen Halle steht unter heftiger Kritik vom Landesrechnungshof. In seinem Prüfbericht bescheinigt dieser eine „unzureichende sportgerechte Ernährung.“
Dabei enthalte die vom Ministerium für Inneres und Sport erstellte Leistungsbeschreibung des Vertrags Regelungen zur sportgerechten Ernährung. Darin werde der Landessportbund (LSB) ist beispielsweise verpflichtet, eine sportgerechte und ausgewogene Verpflegung gewährleisten. So hebe der LSB in seinem Angebot mit der Kalkulation im Jahr 2014 auch die hohe Bedeutung einer solchen Ernährung für Kinder und Jugendliche vor. Beschrieben werde ausführlich, wie diese Ernährung zusammengesetzt und zu bereitet werden soll.
Doch laut Landesrechnungshof erfolge keine individuelle, auf den einzelnen Sportler abgestimmte Ernährung in den Mensen der Sportinternate. „Weder wird das jeweilige Alter der Sportler noch die individuelle Sportart mit den entsprechend höheren oder niedrigeren Energiebedarfen berücksichtigt. Das angebotene Essen ist für alle gleich. Auch die Portionen werden nicht dem Alter oder der Sportart angepasst. Die zubereiteten Speisen würden weitestgehend fertig vom Großhändler angeliefert und nur erwärmt, kritisiert der Landesrechnungshof. Das sei im Vertrag anders erläutert.
Es werde Mittagessen angeboten, „das nicht als Teil einer sportgerechten Ernährung angesehen werden kann“, so der LRH und nennt hier Currywurst und Pommes frites. Doch auch die angebotene Desserts, Zwischenmahlzeiten, die Getränkeauswahl und das Vesperangebot mit gezuckertem Dosenobst, Hot Dog, Pizza, Burgern und gezuckerten stößt auf Kritik beim Landesrechnungshof. „Den Schülerinnen und Schülern werden somit mehrmals Mahlzeiten angeboten, die nicht den vom LSB selbst gesetzten Zielen einer ausgewogenen und gesunden sportgerechten Ernährung entsprechen.“
Außerdem fehlen Hinweise, wieviel Fett, Kohlenhydrate, Proteine, Vitamine, Ballaststoffe und Kalorien in dem jeweiligen Essen enthalten sind. Die Schülerinnen und Schüler können sich im Ergebnis trotz Teilnahme an der täglichen Essensversorgung in den Mensen der Sportinternate nahezu komplett einer sportgerechten Ernährung entziehen, in dem sie eines der Gerichte auswählen, das nicht den Anforderungen an ein sportgerechtes Essen entspricht. Dies ist nach Auffassung des Landesrechnungshofes insbesondere unter dem Aspekt kontraproduktiv, dass den Schülerinnen und Schülern vermittelt wird, in den Mensen „sportgerecht ernährt zu werden“.“
„Die vertragliche Verpflichtung zur sportgerechten Ernährung der in den Internaten betreuten Schülerinnen und Schüler wird nach Ansicht des Landesrechnungshofes nur in Ansätzen, die zur sportartspezifischen Ernährung wird nicht erfüllt“, heißt es als Fazit. „Der Landesrechnungshof sieht es als erforderlich an, dass der LSB seinen Vertragspflichten nachkommt und sein Speiseangebot an den Anforderungen des Leistungssports ausrichtet.“
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