Elektro-Rollstuhl zuckelt über die Hochstraße

84 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Auto, Auto über alles, über alles in der Welt …

  2. gaga sagt:

    „Autofahrer hatten versucht, das Mobil zu stoppen.“

    Was sollte das werden – Selbstjustiz?

  3. übrigens: sagt:

    Das ist kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, sondern Klima-Protest!

  4. David sagt:

    Wie blöde sind die Leute eigentlich?

  5. Bd sagt:

    Tja bei den milden Strafen wird dad immer wieder vorkommen

  6. Johnny sagt:

    Ganz ehrlich… das ist eine Schnellstraße. Weil die Benutzung für Fußgänger und Fahrradfahrende lebensgefährlich ist, ist es verboten. Sie brauchen nicht erst zu Schaden zu kommen um es zu verstehen.

    • m sagt:

      Schnellstraße? Da gelten 50km/h wie innerorts üblich. Wird Zeit, dass eine Spur für den Radverkehr freigegeben wird.

    • bin_gespannt sagt:

      Es ist eine Bundesstraße!

      • Innerstadt sagt:

        und?

      • Allwetterradler sagt:

        Oh mein Gott, es ist eine Bundesstraße!

        „…Laut § 12 Abs. 4 StVO ist das Halten und Parken auf Bundesstraßen, die als sogenannte Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind, grundsätzlich verboten. Auf sonstigen Bundesstraßen gelten dieselben Regeln wie auf anderen öffentlichen Straßen…“

        • bin_gespannt sagt:

          🙂 🙂 🙂

          Lass lieber sein du machst dich hier nur zum Deppen.

          In welcher StVO und welchen Paragraphen und welchem Absatz soll das stehen was du dir hier Ausgedacht hast?

          „Auf sonstigen Bundesstraßen gelten dieselben Regeln wie auf anderen öffentlichen Straßen“

          Nein sonst würden die selben Regen wie auf Autobahnen gelten denn das sind auch öffentliche Straßen.

          Auch eine Landstraße ist keine Bundesstraße und keine Autobahn.

          Aber woher sollst du es auch wissen. Mach mal einen Führerschein egal ob Motorrad oder PKW oder LKW dann kannst du mitreden kleiner.

          • bitte nachholen! sagt:

            Autobahnen sind besondere Straßen (daher heißen sie auch anders, nämlich „Autobahnen“) mit besonderen Regeln. Gleiches gilt für Kraftfahrstraßen.

            Landstraßen können Bundesstraßen sein. Landesstraßen sind hingegen eine eigene Kategorie, wie Kreisstraßen, Gemeindestraßen oder eben Bundesstraßen und Autobahnen.

            Auf Bundesstraßen gelten die gleichen Regeln wie auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen.

          • bin_gespannt sagt:

            „Auf Bundesstraßen gelten die gleichen Regeln wie auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen.“

            Ach so wird das nun immer weiter eingegrenzt?

            „Landstraßen können Bundesstraßen sein“

            Ja Landstraßen können auch zu Autobahnen ausgebaut werden. So wie „normale“ Straßen zu Spielstraßen werden können.

            Nichts muss alles kann. So kommt man immer weiter in einer Diskussion.

          • 10010110 sagt:

            Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Bundesstraßen keine besondere Kategorie sind, die sich irgendwie verkehrsrechtlich von nicht-Bundesstraßen unterscheiden. Was auf einer Wohngebietsstraße erlaubt ist, ist grundsätzlich auch auf einer Bundesstraße erlaubt, es sei denn, es gibt besondere Anordnungen, die was anderes besagen.

          • ! sagt:

            „Ja Landstraßen können auch zu Autobahnen ausgebaut werden.“

            Natürlich. Das macht sie aber nicht zu Bundesstraßen. Es gibt übrigens innerstädtische Autobahnen. 🤯

            Ob eine Straße nun eine Bundesstraße, Landesstraße, Kreisstraße oder Gemeindestraße ist – es gelten überall die gleichen Regeln.

            Die Aussage

            „Es ist eine Bundesstraße!“

            hat hier also keinen Wert.

          • bin_gespannt sagt:

            Wahnsinn auf einer Spielstraße darf ich laufen, Radfahren und die Kinder spielen auf Bundes-, Landstraßen und Autobahnen auch.

            Viel Spaß dabei, denn es gelten überall die gleichen Regeln.

            Bildungsarmut in Halle ohne Ende. 🙂 🙂 🙂

            Nun bist du wieder dran:

          • bin_gespannt sagt:

            Ach Nulli von dir habe immer etwas mehr erwartet.

            Aber gern die Wohngebietsspielstraße ist nicht mit einer Bundesstraße zu vergleichen.

            Fängt schon bei der Verteilung der Kosten für den Bau und einer umfassende Sanierung der Straße an.

            Denn der Häuslebauer hat diese Wohngebietsstraße mal direkt mitfinanziert!

            Können aber nur Menschen wissen die über gewissen Einkommen verfügen und sich eine eigene Immobilie leiten können!

          • Verzweiflung macht sich breit... sagt:

            Eine „Spielstraße“ ist wie eine Autobahn eine Sonderform und gerade keine stinknormale Straße wie zB eine Bundesstraße.

            Die Straßenbaulast hat mit den Verkehrsregeln nun überhaupt nichts zu tun.

          • 10010110 sagt:

            Und was hat die Finanzierung einer Straße jetzt damit zu tun, welche Verkehrsmittel sich darauf bewegen dürfen?

            Du reitest dich immer weiter in die Scheiße rein, weil du zu stolz bist, zuzugeben, dass du Unsinn geschrieben hast. 🤦‍♀️

          • Allwetterradler sagt:

            Du scheinst wenig herumzukommen. Hast wahrscheinlich auch keinen Führerschein. Denn sonst wäre dir schon mal aufgefallen, wie Bundesstraßen durch irgendwelche Nester führen, wo sie ganz normalen Dorfstraßen gleichen und auch ganz selbstverständlich auf der Straße geparkt wird.

            Es wurde dir schon mehrfach gesagt hier: Das einzig Besondere an Bundesstraßen ist, wer dafür zuständig ist. Die Verkehrsregeln sind überall gleich.

          • bin_gespannt sagt:

            Leute ihr quatscht hier ein Blech von „stink normalen Straßen“, „Wohngebietsstraßen“, „normale Dorfstraßen“

            Das sind eure ausgedachten Begriffe diese kommen in keiner Kategorie vor, die Straßen unterteilt!

            Der eine schreibt: „Ob eine Straße nun eine Bundesstraße, Landesstraße, Kreisstraße oder Gemeindestraße ist – es gelten überall die gleichen Regeln.“

            Der andere: „Was auf einer Wohngebietsstraße erlaubt ist, ist grundsätzlich auch auf einer Bundesstraße erlaubt, es sei denn, es gibt besondere Anordnungen, die was anderes besagen.“

            Einmal alle Regeln für alle Straßen gleich, einmal wenn keine besondere Anordnung gilt.

            Selten so ein Blech gelesen, macht euch mal schlau über Straßen:

            https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fe

            Alles irgendwie bei euch „stinknormale Straßen“, „Wohngebietsstraßen“ und Bundestraßen sind das selbe, aber eine Autobahn und eine Spielstraße wir unterschieden.

            Glaub ihr den Müll eigentlich selber den ihr von euch lasst?

            Wikipedia sagt klar was anderes aber ihr Internet Trolle seid ja so schlau. 🙂

            Des weiteren: „Deutsche Straßen können nach der Straßenbaulast klassifiziert werden. Es gibt in Deutschland somit folgende Straßen: Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen (Definitionen – s. unten).“

            Nach Straßenbaulast klassifiziert!

            https://www.juraforum.de/lexikon/strassenklassen

            Merkwürdig wie war das nochmal ohne Schilder stehts rechts vor links?

            Da macht wohl manchmal die Bundesstraße ohne besondere Anordnung eine Ausnahme!

            https://www.zeit.de/mobilitaet/2018-02/vorfahrt-schotterweg-bundesstrasse-verkehrsrecht

            Da hat sich die Deppenparade aber ordentlich blamiert. Und uns amüsiert, danke dafür. 🙂

          • Tues sagt:

            Verlinke einfach den Paragraf der StVO wo Bundestraße steht und die Ideoten sind still.

          • 10010110 sagt:

            Die Klassifizierung nach Straßenbaulast hat aber keine Auswirkungen auf die StVO. Es gelten auf der Hochstraße grundsätzlich die gleichen Verkehrsregeln wie auf der Magistrale oder auf der Hettstedter Straße.

          • bin_gespannt sagt:

            Nein Nulli LKW ab 7.5 Tonnen sind auf der Hettstedter Straße und der Magistrale nicht Mautpflichtig auf der Bundesstraße Richtung Riebeckplatz schon.

            Auch ist die StVO um einiges komplexer als das sie nur Regeln für Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer beinhaltet.

            https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/123-45-verkehrszeichen-und-verkehrseinrichtungen

  7. Kevin s. sagt:

    Es ist derzeit extrem beschwerlich von Neustadt nach Halle zu kommen. Die Baustelle auf der parallel Brücke hat nämlich extrem viele Gefahrenstellen für kleine Räder. Allein der Übergang an der Ampelanlage am Rennbahnkreuz. Da sind Faustbreite Spalten, gebrochene loser Asphalt. Das was da als Radweg gilt, führt im Spitzen Winkel über die Gleise und irgendwelche Kanten. Dazu die Verwerfungen die durch die schweren Baumaschinen inzwischen entstanden sind.
    Zwar ist es nicht klug über die Hochstraße zu kriechen, jedoch kann ich verstehen wenn Leute die Schnauze voll haben. Übrigens steht da nur ein Fahrrad verboten Schild. Nix gegen Fußgänger und Rollis.

    • GMV-Prinzip sagt:

      Wenn man die Schnauze voll hat, einfach sich und andere in Gefahr bringen. Jawoll.

      Wenigstens ist er auch nicht versichert…

    • PaulusHallenser sagt:

      „Es ist derzeit extrem beschwerlich von Neustadt nach Halle zu kommen. Die Baustelle auf der parallel Brücke hat nämlich extrem viele Gefahrenstellen für kleine Räder.“

      Kevin s.,

      auch wenn ich kein Fahrradfanatiker bin, so muss ich Ihnen in dieser Sache rechtgeben. Wer derzeit mit dem Fahrrad oder einem Elektrorollstuhl vom Riebeckplatz nach Neustadt kommen will, ist theoretisch mit einer Fahrt über die Hochstraße am besten beraten. Vor allem, wenn man diese Strecke vom Riebeckplatz aus fährt, kommt man auf Grund des Gefälles sehr schnell voran.

      • XYZ sagt:

        Auch mit Rollstuhl – egal welcher Bauweise – könnte man vlt auch mal die Nutzung der Öffis in Erwägung ziehen.

        • Rentner sagt:

          Ein Rollstuhl dürfte etwas schwerer sein als ein Dreipfundbrot, was du vielleicht, wenns in einem Beutel steckt, mit dem kleinen Finger tragen kannst.
          Ich weiẞ nicht, ob alle Haltestellen schon rollstuhltauglich sind oder obs noch welche gibt mit zu überwindendem Höhenunterschied. Da hebt man dann keinen Rollstuhlfahrer so einfach rein und raus.

          • @Rentner sagt:

            Dafür gibt es Rampen in den Straßenbahnen!
            Niemand muss heutzutage Rollstuhlfahrer rein und raus heben.

  8. Plumpi sagt:

    Ich habe eine andere Lösung….
    Er hat ihn frisiert und wollte die Geschwindigkeit testen. Am Tag hätte er es nicht machen können wegen den Staus.
    Klefferer geht’s kaum.

  9. JoBa sagt:

    Dümmer geht immer.

  10. Genussradler sagt:

    Der springende Punkt: Die StVO ist überhaupt nicht klimaneutral gedacht und muss dringend überarbeitet werden. Jedes noch so in der Klimabilanz bessere Gefährt wie Fahrrad, Roller, Rollstuhl usw. gehört auf die Straße. Wo denn bitte sonst hin, wenn immer mehr Menschen de diese Alternativen nutzen sollen im Vergleich zu tonnenschwere Autos? Autofahrer haben sich dann natürlich anzupassen.

  11. M sagt:

    Wir stellen fest: Es gibt dort auch einen anderen Bedarf als der nur mit Autos dort zu fahren. Bitte die rechte Spur rot markieren für Radfahrer und Ähnliches. Ob die Autofahrer nun in einer oder zwei Spuren im Stau stehen, ist doch egal. Genau genommen stehen die ja gar nicht im Stau, sondern sie sind der Stau.

  12. Egal sagt:

    Die Leute tun hier alle so, als sei das eine Autobahn und kriegen einen Herzkasper, wenn da mal ein Rad fährt oder jemand rumläuft. Dabei ist die Hochstraße aber eine stinknormale innerstädtische zweispurige Straße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Gefährlich kann das nur sein, weil sich kaum jemand an die Geschwindigkeitsbeschränkung hält.

  13. Allwetterradler sagt:

    Motorisierte Krankenfahrstühle sind laut StVO Kraftfahrzeuge und müssen grundsätzlich die Fahrbahn benutzen, dürfen aber – mit Einschränkungen – auch auf Gehwegen benutzt werden. An der Hochstraße ist lediglich ein Fahrverbot für Fahrräder beschildert.

    Die schlecht informierten Hilfssheriffs in ihren fetten Karren sollten wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Verantwortung gezogen werden.

    • informierter Hilfssheriff sagt:

      Die Farhbahnbenutzungspflicht gilt nur für solche motorisierten Krankenfahrstühle, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt. Für solche mit einer bbH bis 6 km/h gilt die Pflicht zur Benutzung von Gehwegen. Sie dürfen – wie Fußgänger – nur in Ausnahmefällen die Fahrbahn oder den Radweg benutzen.

      Der auf dem Bild zu sehende Fahrstuhl hat kein Versicherungskennzeichen, somit ist anzunehmen, dass es sich um einen solchen ohne Versicherungspflicht und somit um einen mit einer bbH bis max. 6km/h handelt. Ein Befahren der Fahrbahn ist damit unabhägnig von der Beschilderung mit Vz 254 nicht gestattet.

      • bin_gespannt sagt:

        Ist doch typisch woher soll ein Radfahrer die StVO kennen?

        Schlimm wenn solche Leute mit einem 25 Kg schweren E Bike mit 25Km/h über Fußwege brettern und Menschen in Gefahr bringen nur weil sie nicht informiert sind.

      • Allwetterradler sagt:

        Kennzeichen werden im Internet regelmäßig unkenntlich gemacht.

  14. Alexia sagt:

    Was soll das ganze Theater?

    Wohin sollen E-Rollis?

    Sie haben Straßenzulassung, dürfen nur im Notfall auf Fuß/Radwegen…

    _______________

    Ich wünsche allen nur das Beste, und das Niemand, auf so ein Teil angewiesen ist.

    • Jeder wie er mag. sagt:

      Ich wünsche mir, sie würden nicht im Dunkeln illegal auf der Straße fahren. Nur mit viel Glück kann der Dust das weiterhin tun.

  15. Elfriede sagt:

    🙂 Wenn der Elektro-Rollstuhl vorn und hinten ordentlich beleuchtet war,
    finde ich das in Ordnung und habe nichts zu meckern! Der Fahrer wollte nur
    a u c h e i n m a l s c h n e l l s e i n. Das muss man verstehen. Behinderte haben es schwer! Und die Hochstraße hat keine Bordsteine, alles glatt- super! für Rollstuhl-Fahrer. 🙂