Fahrrad von Dachgepäckträger geklaut: Fahndung der Polizei nach Dieb
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Das Polizeirevier Halle (Saale) ermittelt gegen eine unbekannte männliche Person nach einem Diebstahl im besonders schweren Fall.
Der unbekannte Täter entwendete am 22.07.2023, zwischen 05:16 Uhr und 05:20 Uhr, ein Fahrrad „Stevens Hot Pepper“ von einem Dachgepäckträger, eines auf einem Parkplatz im Bereich Große Steinstraße / Franzosenweg in Halle (Saale) abgestellten PKW des Geschädigten.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen konnten Bilder der Videoüberwachung des Parkplatzes gesichert werden.
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat nun die Veröffentlichung der Fotos der Überwachungskamera per Beschluss angeordnet.
Die Polizei sucht nach Personen, die Angaben zur Identität und/oder dem Aufenthaltsort des unbekannten Täters machen können. Diese werden gebeten, sich unter (0345) 224 2000 bei der Polizei in Halle (Saale) zu melden.
Da hat das Gericht aber wirklich schnell reagiert. Hut ab.
Nun, die StPO läßt eben keine andere Verfahrensweise zu. Da kann kein Richter was dafür, dafür gibt es eben Fristen. Und der Daten- und Persönlichkeitsschutz ist eben auch zu beachten.
Datenschutz für Täter ist natürlich viiiel wichtiger als die Sicherstellung des Diebesgutes und dessen Rückführung zum Besitzer…
Du leihst dein Fahrrad einem anderen. Der gibt es dir nicht zurück. Du siehst es zufällig auf dem Dach seines Autos. Es ist unzweifelhaft dein Fahrrad. Du nimmst es dir von dort runter und fährst damit nach Hause.
Bist du Täter eines Diebstahls und ist dein Fahrrad Diebesgut?
Deshalb sucht die Polizei nach dem Typen, weil er sich sein Eigentum zurückgeholt hat? Die hat wohl sonst nichts zu tun?
Die Polizei sucht den Typen, um zu klären, was vorgefallen ist. Deswegen heißt das auch Ermittlungsverfahren.
Vorigen Kommentar von 15:32 Uhr lesen und verstehen!
Völlig richtig. Die Polizei weiß nicht, ob der Gesuchte das Fahhrad an sich nehmen durfte. Das kann sie aber ermitteln und macht es offenbar auch.
Unter Berücksichtigung der §§ 229 und 858 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie der strafrechtlichen Aspekte könnte die Situation wie folgt beurteilt werden:
Gemäß § 858 BGB hat der Eigentümer einer Sache das Recht, sie von einem Besitzer zurückzufordern, der sie unrechtmäßig in Besitz genommen hat. In diesem Fall könnte argumentiert werden, dass derjenige, dem du das Fahrrad geliehen hast, es unrechtmäßig in Besitz genommen hat, indem er es nicht zurückgegeben hat, obwohl die Leihe beendet war. Somit hast du als Eigentümer das Recht, dein Fahrrad zurückzufordern.
Gemäß § 229 BGB kann eine Wegnahme in gutem Glauben und ohne Vorsatz nicht als Diebstahl betrachtet werden, wenn die Person die Sache aneignet, um eine bestehende eigene Forderung zu befriedigen. In diesem Fall könntest du argumentieren, dass du das Fahrrad in gutem Glauben zurückgenommen hast, um deine eigene Forderung (die Rückgabe deines Eigentums) zu befriedigen.
Strafrechtlich gesehen könnte dies bedeuten, dass dein Handeln nicht als Diebstahl gemäß § 242 StGB (Strafgesetzbuch) angesehen werden könnte, da du das Fahrrad zurückgenommen hast, um deine berechtigte Forderung zu erfüllen.
Bisher 2 Punkte max.
§ 858 BGB ist keine Anspruchsgrundlage. Ob eine Wegnahme vorliegt, wurde nicht dargestellt und doppelter Konjunktiv ist ganz schlechter Ausdruck. Zum Vorsatz gibt es eine zentrale Norm im StGB (Strafgesetzbuch). Ziemlich weit vorn.
Die beiden Fragen bleiben unbeantwortet. Der Sachverhalt steht fest.
Zwei verschiedene Schuhe, du hast es eben immer noch nicht begriffen. Die Schuldigkeit wird vom Gericht festgestellt, dann gibt es ein Urteil. Vorher gilt die Unschuldsvermutung. Ja, isso
Kann man nicht einfach die STPO aussetzen?
Wenn man ein freundliches Gesicht macht, müsste das doch gehen oder? 😇
Natürlich kann man die STPO nicht aussetzen; doch unsere Volksvertreter könnten die Mühlen der Justiz mit einem Turbo-Gang ausstatten! Leider widmen sich die Kriminellen viel zu selten dieser Spezies. Wäre dem anders, dann würde sich sehr schnell etwas ändern. Dann machen die zunächst alles andere als freundliche Gesichter, doch später erlassen sie vielleicht sogar bessere Gesetze. Das wäre auch gut so!
Herrlich naive Vorstellungen!
Wer sollte das machen? Schon mal was von Legislative und Exekutive gehört?
War vielleicht das Fahrrad eines Richters oder Staatsanwaltes. Hahaha
„…Der unbekannte Täter entwendete am 22.07.2023,…“
Wundert sich hier noch jemand über die erschreckend miserable Aufklärungsquote von Fahrraddiebstählen in Sachsen-Anhalt und insbesondere in Halle?
Und nein, eine entsprechende Versicherung löst das Problem nicht, es mildert nur die individuellen Kosten ab, indem sie auf die Versichtertengemeinschaft abgewälzt werden.
Wie bei der Hausratversicherung: Sie versichert den Brandschaden, aber trotzdem sollte man auf die Feuerwehr nicht verzichten.
Hier wundert sich ständig jemand. Aber das sind immer die gleichen zwei oder drei Deppen, die nie etwas dazulernen.
Die Öffentlichkeitsfahndung dient im Übrigen der Aufklärung. Das Verfahren könnte auch einfach eingestellt werden. Denk mal drüber nach. Zeit dazu hast du.
„Aber das sind immer die gleichen zwei oder drei Deppen, die nie etwas dazulernen.“
Kritiker sind also Deppen? Du scheinst ein wahrer Demokrat zu sein!
Wundern und kritisieren sind nicht nur orthographisch völlig verschiedene Dinge.
Es wundert sich niemand, aber immer fabuliere weiter von nichtvorhandenen Diskussionsinhalten.
„Warum kann ich die Fotos nicht größer öffnen?“
„Deshalb sucht die Polizei nach dem Typen, weil er sich sein Eigentum zurückgeholt hat?“
„Kann man nicht einfach die STPO aussetzen?“
Warum kann ich die Fotos nicht größer öffnen? Man kann gar nichts erkennen!!?
Dazu der Satz aus dem Artikel über die Digitalisierung: 44 Prozent der Sachsen-Anhalter fühlen sich von digitalen Technologien überfordert.
Habe das Gefühl dass trifft auch auf dich zu 😀
@Erwin – lern Zeigefinger und Daumen auf Display spreizen 😁
Internet ist hart
Wenn ermittelt dann gleich ausweisen und dahin ,wo der herkommt
Auch dann verschwindet die Leere in deinem Leben nicht.
Deine auch nicht.
Deine auch nicht. Meine auch nicht.
Also bringt Ausweisen uns Vieren gar nichts.
Doch, einen Kriminellen weniger im Land.
Aber deine Leere bleibt.
Hää? Sie kennen seine Nationalität? Dann ab zu den Cops!