Flugzeugpilot in Fienstedt / Salzatal mit Laserpointer geblendet

Eine Antwort

  1. Kraftradler sagt:

    Sowas ist nicht witzig, egal ob für Piloten von Flugzeugen oder denen die Straßenbahnen/Züge pilotieren.

    Schreibt ruhig mal rein was im §315 StGB zu „Gefährlicher Eingriff in den Bahn- Schiffs- oder Luftverkehr für ein Strafmaß vorgesehen ist…

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