GdP Sachsen-Anhalt will keine Polizisten mehr nach Berlin entsenden
In Berlin wird die Beweislastumkehr bei Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes künftig umgedreht. Werden diese im Dienst angezeigt, dann müssen sie ihre Unschuld beweisen. Das neue Gesetz, dass das Abgeordnetenhaus im Zuge der Corona-Krise beschlossen hat, dreht die Beweislast um. Jeder Bürger kann einen öffentlich Bediensteten wegen Diskriminierung anzeigen – dieser muss dann nachweisen, dass er unschuldig ist.
Man sei darüber „fassungslos“, sagt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Sachsen-Anhalt. Man sehe das Gesetz als „ein politisch motiviertes Misstrauensvotum gegen alle Kolleginnen und Kollegen der Polizei Berlin sowie alle potentiellen Unterstützungskräfte, also auch gegen unsere Kolleginnen und Kollegen aus Sachsen-Anhalt der geschlossenen Einheiten.“
Man gehe davon aus, dass das neue Landesantidiskriminierunsgesetz durch Gerichte wieder gekippt wird. „Bis es soweit ist, sollte das Land Sachsen-Anhalt keine Kolleginnen und Kollegen zu polizeilichen Einsatzlagen nach Berlin entsenden.“ Dazu werde man schnellstmöglich das Gespräch mit dem Innenministerium aufnehmen. „Die Gewerkschaften müssen sich in einer solchen Situation schützend vor die Kolleginnen und Kollegen stellen und diese bis auf Weiteres nicht nach Berlin entsenden“, heißt es in einer Erklärung des Landesvorstands.










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