Grundsteuerreform in Sachsen-Anhalt: Jetzt geht es los – ab heute werden Hauseigentümer befragt
Ab 20. Juni 2022 wird jede Eigentümerin und jeder Eigentümer von Grundstücken in Sachsen-Anhalt vom Finanzamt ein individuelles Informationsschreiben zur Grundsteuerreform erhalten. In diesem Informationsschreiben werden konkrete Angaben zum betroffenen Grundstück gemacht und weitere Hinweise zur Erklärungsabgabe gegeben. Auch das für die Erklärung notwendige Aktenzeichen wird mitgeteilt.
Informationen zur Grundsteuer werden gleichzeitig auf der Internetseite des Finanzministeriums (lsaurl.de/Grundsteuer) und auf der länderübergreifenden Internetseite (www.grundsteuerreform.de) veröffentlicht.
Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) wird am 20. Juni 2022 den Grundsteuer-Viewer zur Datenbereitstellung für die Grundsteuerwerterklärung zur kostenfreien Nutzung freischalten. Der Grundsteuer-Viewer wurde zur Unterstützung der Finanzverwaltung bei der Umsetzung der Grundsteuerreform entwickelt. Mit diesem Portal können Bürgerinnen und Bürger die für die Grundsteuererhebung erforderlichen Informationen für das Grundvermögen sowie für land- und forstwirtschaftliches Vermögen jederzeit digital abrufen. Der Grundsteuer-Viewer des LVermGeo ist über die Internetseite (www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de) erreichbar. Er reiht sich ein in die Online-Angebote anderer Bundesländer zur Unterstützung bei der Umsetzung der Grundsteuerreform. So werden alle für die Erklärungsabgabe notwendigen Grundstücksangaben einschließlich des Bodenrichtwerts beim Grundvermögen bzw. der Ertragsmesszahl beim land- und forstwirtschaftliches Vermögen mit dem Stand des Hauptfeststellungszeitpunktes 01.01.2022 kostenfrei zur Verfügung gestellt. Neben ihrer bildlichen Darstellung im Grundsteuer-Viewer können die Daten auch in einem Informationsblatt eingesehen und ausgedruckt werden. Die Beantragung eines Grundbuchauszugs ist für Grundsteuerzwecke nicht erforderlich.
Zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 ist die Erklärung elektronisch über das „Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de schnell und bequem abzugeben. Dieser Weg ist sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Finanzämter der einfachste und schnellste Weg. Um allen den Zugang dafür zu ermöglichen, kann auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen zur Erklärungsabgabe genutzt werden. Kinder können damit beispielsweise für ihre Eltern die Erklärung elektronisch abgeben. Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können zudem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können die Erklärungsabgabe übernehmen.
Selbstverständlich werden auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben die Erklärung elektronisch abzugeben, berücksichtigt. In begründeten Ausnahmefällen werden von den Finanzämtern Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.
Ach ne, die Formulare muss man sich beim Finanzamt abholen und kann sich die nicht aus den Internet runter laden, Sauerei für die, die kein Elster können.
Wer im Internet unterwegs ist, der kann auch ELSTER. Anmelden, PostIdent abwarten und los geht es.
„Wer im Internet unterwegs ist, der kann auch ELSTER.“
Nicht zwingend. So mancher mit Füherschein kann trotzdem nicht einparken oder traut sich nicht auf die Autobahn.
Warum werden keine Formulare verschickt an die, die welche anfordern. Nicht jeder kann elster. Das ist überhaupt kein Service von den Finanzamt – Benutzerunfreundlich!
„Selbstverständlich werden auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben die Erklärung elektronisch abzugeben, berücksichtigt. In begründeten Ausnahmefällen werden von den Finanzämtern Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.“
Zu gütig! Euch sollte man mal eine Woche Strom und Internet abstellen, damit ihr wieder auf dem Boden der Tatsachen ankommt.
Julchen, was hängst du dich wieder rein. Du bist doch gar nicht betroffen. Strom hast du ja wohl. Und Zeit. Viiiel Zeit.
Es reicht nicht das man beim Erwerb „Grunderwerbsteuer“ zahlt. Anschließend kommt die Grundsteuer. Also auf mein Eigentum muss ich dann noch Steuern zahlen. Das ist offensichtlich für unseren Staat zu wenig. Also „Grundsteuerreform“ .
Na ja die nächste Diätenerhöhung will auch bezahlt werden.
Der Staat ist klamm. Irgendwoher müssen ja die 100 Milliarden fürs Kanonenpulver aufgetrieben werden. Unsere internationalen Gäste und die Auslandsfinanzierung soll auch weiterlaufen und ein Bundesolaf steht nicht für 2k Netto auf. Und dann gibt es da noch die historische Verantwortung. Also bitte ihr Lemminge.
Wie erklärst du, dass die Grundsteuerreform schon Jahre vor den „100 Milliarden“ duchgeführt wurde? Nein, so ein großes Vorhaben wird nicht „mal eben“ abgeschlossen. Außerdem geht es auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zurück, dass das bisherige Modell als nicht mit unserer Verfassung vereinbar erklärt hat.
Wer gibt dir eigentlich vor, dass dadurch m e h r Steuern eingenommen werden sollen? Oder bist du da ganz von allein drauf gekommen? Wenn ja, wie?