Hinweise des Bildungsministeriums von Sachsen-Anhalt zur Schulpflicht für ukrainische Flüchtlingskinder
In Vorbereitung des kommenden Schuljahres ist die Anmeldung aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, bis zum Beginn der Sommerferien erforderlich. Unabhängig von den in der Ukraine bestehenden Regelungen gelten bezüglich der Schulpflicht die Regelungen des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Das Ministerium für Bildung hat per Erlass Informationen zur Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Kindern in Grund- und an weiterführende Schulen herausgegeben.
Hinweise zur Aufnahme in die Grundschule:
Alle aus der Ukraine geflüchteten Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016 geboren wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 schulpflichtig und nehmen nach der Einschulung am 27.08.2022 ihren Schulbesuch in einer Grundschule wahr.
Ablauf:
• Der Schulträger fordert die Personensorgeberechtigten auf, ihre schulpflichtig werdenden Kinder zum Schulbesuch anzumelden.
• Die Personensorgeberechtigten melden nach Aufforderung durch den Schulträger ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule an. Die Anmeldung soll bis zum 24.06.2022 erfolgen.
• Soll ein Kind eine Grundschule besuchen, die sich außerhalb des festgelegten Schulbezirkes der nach dem Hauptwohnsitz zuständigen öffentlichen Grundschule befindet, stellen die Personensorgeberechtigten einen Antrag auf Ausnahme. Der Antrag ist an die gemäß Schulbezirk ursprünglich zuständige Grundschule zu richten.
• Die Grundschule meldet bis zum 30.06.2022 dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des zuständigen Gesundheitsamtes und dem Landesschulamt die angemeldeten Kinder.
• Es erfolgt dann eine Untersuchung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes.
• Mit der Einschulung am 27.08.2022 werden die angemeldeten Kinder in die Grundschule aufgenommen.
Aufnahme_gefluechtete_Schueler_Ukraine_Grundchulen_ukrainisch.pdf (sachsen-anhalt.de)
Aufnahme_gefluechtete_Schueler_Ukraine_Grundschulen.pdf (sachsen-anhalt.de)
Hinweise zur Aufnahme an weiterführenden Schulen:
Die Personensorgeberechtigten von Schülerinnen und Schüler, die bis zum 30.06.2012 geboren und im Schuljahr 2021/2022 in einer Grundschule in Sachsen-Anhalt angemeldet sind, werden durch die derzeit besuchte Grundschule über die zur Auswahl stehenden weiterführenden Schulen, schulübergreifenden Ankunftsklassen und zum Anmeldeverfahren informiert.
Neben einer Empfehlung zum weiteren Schulbesuch erhalten die Personensorgeberechtigen außerdem ein Formular zur Erklärung zum weiteren Schulbesuch, welches bis zum 30. Juni 2022 an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben ist.
Voraussetzung für den regulären Übergang an eine weiterführende Schule (Übergang in die 5.Klasse) ist, dass die betreffenden Kinder bereits jetzt an einer Grundschule angemeldet sind.
Termine:
bis 24.06.2022 | Information der Personensorgeberechtigten über die zur Auswahl stehenden weiterführenden Schulen, schulübergreifenden Ankunftsklassen und zum An- meldeverfahren |
anschließend | Ausgabe der Empfehlung zum weiteren Schulbesuch und des Formulars zur Erklärung an die Personensorgeberechtigten |
bis 30.06.2022 | Abgabe der Erklärungen zum weiteren Schulbesuch durch die Personensorgeberechtigten an der derzeit besuchten Grundschule |
bis 05.07.2022 | Übersenden der Erklärungen zum weiteren Schulbesuch im Original durch die Grundschule an das Schulverwaltungsamt des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Eine Kopie ist zu den Schülerunterlagen zu nehmen. |
bis 08.07.2022 | Namentliche Meldung über die beabsichtigten Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern mit Angabe der abgebenden Schulen durch die Schulen in freier Trägerschaft an das Schulverwaltungsamt des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt |
bis 22.07.2022 | Zuordnung der Schülerinnen und Schüler in die aufnehmenden Schulen durch die Schulträger |
bis 17.08.2022 | Schriftliche Mitteilung an die Personensorgeberechtigten durch die aufnehmende Schule über die Entscheidung, an welcher Schule die Aufnahme ihres Kindes erfolgt. |
anschließend | Abforderung der Schülerunterlagen durch die aufnehmenden Schulen |
Aufnahme_gefluechtete_Schueler_Ukraine_weiterfuehrende_Schulen_ukrainisch.pdf (sachsen-anhalt.de)
Aufnahme_gefluechtete_Schueler_Ukraine_weiterfuehrende_Schulen.pdf (sachsen-anhalt.de)
Spießer, Spießer über alles!
Da tobt ein Krieg in der Ukraine, die Menschen sind froh mit heiler haut raus zu kommen, haben Verwandte an der Front und den deutschen Spießern geht es nur um die schulpflicht.
Gut, dass die Deutschen ein aussterbendes Volk sind! 👍
Es war ja nicht immer so komisch hier, bis in die 60er herrschten eigentlich noch Common Sense und Ratio. Erst seit den 68ern ging es nach und nach bergab.
Erzählt dir das der Opa so?
Opa sollte besser bei der Wahrheit bleiben.
Deswegen ist die Ukraine auch ein so hochentwickeltes und wohlhabendes Land und Deutschland nur ein Schwellenland, weil dort Bildung und Rechtstaat so gut funktionieren und hier alles Scheiße ist, wa?
Das ist gut und treffend beschrieben. Ein korruptes Land hat uns technologisch überflügelt. Wir können mit der Ukraine nicht .Ehrlich mithalten.
Wie man verschiedentlich liest, wollen die ukrainischen Kinder gar nicht in deutsche Schulen. Lieber remote Unterricht mit ihren alten Lehrern, was offenbar gut funktioniert.
Begründung ist, dass sie dann in naturwissenschaftlichen Fächern zwei Jahre zurückfallen würden.
Ich kann das nachvollziehen, wenn man sieht, wie an deutschen Schulen „gearbeitet“ wird und was da so an Einser und zweier Abiturienten runterplumst, teilweise nicht in der Lage fehlerfrei zu Schreiben oder gar zu Rechnen. Aber Klimahüpf ist groß angesagt. Klar, da stört allzuviel naturwissenschaftliche Bildung nur.
Also, liebe Ukrainer, bleibt beim heimischen remote Unterricht.
Spannend bei der Platznot in Halle
Könntet euch ja mal anstrengen, weniger Schüler sitzen zu lassen. Dann hättet ihr mehr Platz.
Im Gegenteil.
Weniger bis zu Abi mit durchschleppen.
Die können Metzger oder Käsefachverkäuferin werden.
Stimmt.
Mindestens 50% derer, die auf einem Gymnasium rumdiffundieren, haben dort absolut nichts verloren.
Nach 10 Jahren Schule, ab in die Lehre, fertig. So werden auch wieder Lehrer frei.
Nützt doch nichts, wenn wir diesen Wisch, genannt Abitur jedem Vollpfosten hinterherwerfen, der gerade mal seinen Namen fehlerfrei schreiben kann. An guten Tagen.
Dafür gammelt der dann drei Jahre länger in der Schule rum und merkt trotzdem nix.
@50% der Abiturienten merken nix
Das beschriebene Klientel war heute zahlreich am Steintor vertreten.
Einfach den Aufnahmeantrag auf ukrainisch verfassen, dann wird er so schnell nicht bearbeitet.