„Je oller, umso doller“: 80-Jähriger dreht im ICE durch, will seinen Fahrschein nicht zeigen und greift Bundespolizisten an
Am Sonntag, den 27. November 2022 wurde die Bundespolizei in Halle durch die Notfallleitstelle der Bahn um Unterstützung gebeten: In einem Intercity-Express, welcher auf der Strecke München – Ludwigslust unterwegs war, befand sich ein Reisender im Bordrestaurant und weigerte sich, dem Zugbegleiter den notwendigen Fahrschein zur Kontrolle auszuhändigen. Stattdessen beleidigte der 80-Jährige den Bahnmitarbeiter mit ehrverletzenden Worten, woraufhin dieser den Mann von der Weiterfahrt ausschloss und ihn aufforderte nach der Ankunft am Hauptbahnhof Halle den Zug zu verlassen.
Auch das verneinte der Deutsche und blieb sitzen, woraufhin eine Streife der Bundespolizei zum Einsatz kommen musste. Diese stand um 14:40 Uhr auf Bahnsteig 6 bereit und der betroffene Zugbegleiter führte sie zu dem Tatverdächtigen. Auch gegenüber den Einsatzkräften zeigte sich der Mann von Anfang an unkooperativ und respektlos. Den mehrmaligen Aufforderungen, den Intercity-Express zu verlassen, kam er nicht nach, so dass die Bundespolizisten die zwangsweise Durchsetzung androhen mussten. Auch dies bewegte den Mann nicht.
Daraufhin mussten die Bundespolizisten einfache körperliche Gewalt anwenden, um ihn aus dem Zug zu geleiten. Hierbei wehrte, sperrte und wand er sich massiv und schlug einen Beamten mit der rechten Faust vor das Nasenbein. Er wurde für alle weiteren strafprozessualen Maßnahmen mit zur Dienststelle genommen. Ihn erwartet aufgrund seines ungebührlichen Verhaltens gleich eine ganze Litanei an Strafanzeigen, unter anderem wegen Beleidigung, Hausfriedensbruch, Widerstandes gegen- sowie tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Der betroffene Bundespolizist wurde glücklicherweise nur leicht verletzt und konnte seinen Dienst fortsetzen.
3. Person Singular, Präteritum:
Er wand sich.
Wir geben es an die Bundespolizei weiter…
Er wandte sich
Nein. So würde es heißen, wennes von „sich wenden“ kommen würde. Im Text kommt es aber von „sich winden“. Kleiner, aber feiner Unterschied.
wendete/wandte
Das Verb wenden (ebenso wie das Verb verwenden) kann man in der deutschen Sprache auf zweierlei Weise konjugieren:
a) er wendet, sie wendete, wir haben gewendet; er verwendet, sie verwendete, wir haben verwendet,
b) er wendet, sie wandte, wir haben gewandt; er verwendet, sie verwandte, wir haben/sind verwandt.
Je nachdem, ob ich das Verb transitiv oder reflexiv einsetze, verändert sich seine Bedeutung:transitive Form von wenden (etwas wenden: ein Auto wenden, die Gans im Ofen wenden), reflexive Form von wenden (sich wenden: Er wandte sich zum Ausgang).
Sich wenden ist hier aber nicht gemeint, sondern sich winden.
Genau,er wollte sich winden.Auserdem wollte er es ausprobieren ,ob er mit 80 j.sich noch winden kann.Ist ja auch verständlich,in dem Alter.
Erinnert mich an die Korrektur von „Romanes eunt domus“. 🙂
Nächstes Jahr können die Beamten ihm einen Joint anbieten…damit er sich runter fährt…
den hatte der schon, warne testperson für hanfschnogseaus usa 🙂
Typischer Kartoffelassi.
„Leu 27. November 2022 um 13:10 Uhr
Zu den von Ihnen bezeichneten Teilnehmern, der mit Anstand & Respekt nicht viel am Hut hat, können Sie mich aus dieser Liste gern streichen. Denn Beides wurde mir von Kindheit an beigebracht.“
Was hat ein 80 Jähriger noch zu verlieren ?
Oder wollte er nur vor seiner Ehefrau ausreisen ?
Er war krank .
Ich komme mit der Anzahl der ganzen, in Aktion getretenen Menschen nicht ganz klar. Zuerst setzte sich ein Zugbegleiter mit dem renitenten 80-Jährigen auseinander. Korrekt? Der Zugbegleiter rief Beamte der BP zu Hilfe. Korrekt? Es erschien eine Streife der BP. Korrekt? Wieviel BP Beamte waren denn als Streife bei dem Einsatz eingetroffen? Zwei? Naja, das wird die Redaktion von „dubisthalle“ nicht erfahren haben. Und trotz Einschreiten der BP Beamten konnte der 80-Jährige einem BP Beamten mit der Faust auf das Nasenbein schlagen? Guter Tipp für Polizei & BP Beamte: Mal im Fernsehen oder im I-Net anschauen, wie State Troopers oder Streifenpolizisten in z. B. den 🇺🇸 mit solch Unbelehrbaren & sich selbst gegen die Polizei mit Gewalt wehrenden Leutchen jeglichen Alters umgehen. Vielleicht auch dort mal ’nen 4- wöchigen „Schnupperkurs“ machen. Da ist nichts mit „Gefährderansprachen“ oder einem „du, du, du, das darf man aber nicht machen, wir sprechen jetzt einen Platzverweis aus“ oder die -zigste Verhängung einer Bewährungsstrafe! Ein US Polizist &/oder State Trooper würde lt. der im Artikel beschriebenen Verletzung durch den Renitenten, schon vorher & garantiert keine👊 in seinem Gesicht gehabt haben!
„Naja, das wird die Redaktion von „dubisthalle“ nicht erfahren haben.“
Das hat Dir doch Herr Baumann schon erklärt.
Die Redaktion übernimmt die Polizeimeldungen!
@“Ich komme (…) nicht ganz klar.“ – Und nur diesen halben Nebensatz aus meinem Kommi nimmst Du aus meinem gesamten Kommi heraus, obwohl ich ihn mir schon selbst beantwortet hatte? Schwache Leistung von Dir.
Wer soll Dir denn alle Deine Fragen beantworten?
Die Polizei?
Dann wende Dich doch an die Polizei.
Die freuen sich bestimmt auch über Deine guten Tipps.
Vielleicht war er Norweger, da hat klarkommen eine andere Bedeutung .., na ja, ihr versteht schon …..
Ich bin sicher, sie haben recht. Aber ehrlich, da bin ich heilfroh, dass man hier mal einen Hieb auf die Nase riskiert, statt so mit Menschen umzugehen, wie Sie sich das wünschen.
Ich mag es, dass in Deutschland wochenlang über tödliche Polizeischüsse auf Messerangreifer diskutiert wird. Natürlich muss das Mittel / „Maß der Gewalt“ reichen um den Renitenten aus dem Zug und den Messerangreifer vom Angriff abzubringen, aber es muss eben auch das mildeste Mittel sein.
@Stefan S- Sie waren noch nie in den USA &/oder Alaska? Stimmt’s? Wahrscheinlich kennen Sie nur die im deutschen Fernsehen gezeigten Videosequenzen, wo die dortige Polizei oder State Troopers sofort zu härtester Gewaltanwendung schreiten? Nein, dem ist nicht so.
Ständig neue Regeln. Zuletzt hat eigentlich eine Maske gereicht, um durch die Kontrolle zu kommen.
Nee, Fahrschein musste man auch „zuletzt“ vorzeigen.