Keine ordnungsgemäße und rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechende Aktenführung und Aktensicherung: Verwaltungsgericht Halle rügt Stadtverwaltung im Zusammenhang mit der provisorischen Eishalle in Bruckdorf

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  1. Wulgand sagt:

    „Einen weitergehenden Anspruch lehnte das Gericht ab, weil trotz umfangreicher Beweisaufnahme nicht habe festgestellt werden können, dass weitere Unterlagen existieren. Stattdessen habe das Gericht feststellen müssen, dass nach dem unwiderleglichen Vortrag der Beklagten und der vernommenen Zeugen offenbar eine ordnungsgemäßen und rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechende Aktenführung und Aktensicherung bei der Durchführung des Projektes „Sicherung Eissport“ weder im Büro des Oberbürgermeisters noch in den einzelnen Geschäftsbereichen bestanden habe.“

    Und weil der „Macher“ so „transparent“ ist, wollen ihn die Leute als OB zurück?

  2. Horch und Guck sagt:

    Fügt sich doch schlüssig ein ins Bild der anderen Vorwürfe. Unter Transparenz hätte ich was anderes verstanden.