Landesamt für Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt kontrolliert LKW-Fahrer: Beanstandungen bei 79.358 Fahrerarbeitstagen
Das Landesamt für Verbraucherschutz hat im vergangenen Jahr – auch unter Pandemie-Bedingungen – hinsichtlich der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Personen- und Straßengüterverkehr beraten und kontrolliert. Die entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kontrollierten
79.358 Fahrerarbeitstage ergaben Beanstandungen, die zu 323 Verwarnungs- und Bußgeldern führten, etwa ein Drittel davon mit schweren Verstößen (vgl. VO (EU) 403/2016). Verstöße gibt es vor allem im Hinblick auf die Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit, die Unterschreitung der vorgeschriebenen Tagesruhezeit, bei den vorgeschriebenen Unterbrechungen (Pausen) und im Hinblick auf das nicht ordnungsgemäße Betreiben des Kontrollgerätes (Digitaler Fahrtenschreiber). Die technischen Vorgaben an diesen werden regelmäßig aktualisiert, um Manipulationen vorzubeugen.
Unternehmen, die genehmigungspflichtig Personen oder Güter befördern, müssen auch damit rechnen, dass eine Häufung von Verstößen nicht nur dazu führt, dass sie als „Risiko-Betriebe“ eingestuft und somit häufiger kontrolliert werden, sondern dass je nach Schwere der Verstöße früher oder später seitens der zuständigen Behörden die persönliche Zuverlässigkeit der im Betrieb verantwortlichen Personen, insbesondere des Verkehrsleiters, angezweifelt wird, was letztendlich zum Entzug der Genehmigung führen kann.
Neben der Kontrolltätigkeit steht die Beratungstätigkeit im Vordergrund, wobei es hier durch das EU Mobilitätspaket 1 zu zahlreichen Neuregelungen im Bereich der EU-Sozialvorschriften im Straßenverkehr gekommen ist, welche ab 2022 schrittweise in Kraft treten. Dabei geht es vor allem darum, die Arbeitsbedingungen der Lkw-Fahrer zu verbessern. So dürfen regelmäßige Wochenruhezeiten nicht in der Fahrerkabine – 2 – verbracht werden und gesonderte Regelungen für Fernfahrer ermöglichen die Durchführbarkeit einer regelmäßigen Heimfahrt. Das EU-Kontrollgerät wird technisch auf den neuesten Stand gebracht. Zudem werden ab 2026 Kleintransporter ab 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht, wenn sie grenzüberschreitend unterwegs sind, in den Geltungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr einbezogen.
Im Hinblick auf die umfangreichen aktuellen Entwicklungen plant das Landesamt für Verbraucherschutz im nächsten Jahr eine Fortbildungsveranstaltung zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr mit renommierten Fachleuten. Die Veranstaltung soll sich ausdrücklich auch an Externe, z. B. an für das Fahrpersonal verantwortliche Personen aus der Speditions- und Logistikbranche, richten.
Auch im Jahr 2022 wird das Landesamt für Verbraucherschutz seinen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Fahrerinnen und Fahrer leisten und wieder mit Kontrollen und Beratungen dazu beitragen, die Straßen für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen. Bislang wurden zu diesem Zweck im Jahr 2022 rund 50.000 (Stand 31. August) Fahrerarbeitstage kontrolliert
Ach die durften wohl mal raus zum kontrollieren hatten wohl kein warmes Büro?