Landesverwaltungsamt erlaubt Bürgerentscheid zu Neustadt-Scheiben
Der Bürgerentscheid zur Anmietung der Scheibe A in Halle-Neustadt durch die Stadtverwaltung kann wie geplant am 24. September parallel zur Bundestagswahl stattfinden. Die Kommunalaufsicht hat das Verfahren genehmigt. Zuvor hatte das Landesverwaltungsamt rechtliche Bedenken geäußert.
Allerdings sei diese Entscheidung nicht ohne erhebliche Bedenken getroffen worden, teilt das Amt mit. Neben möglichen formalen Fehlern fehle weiterhin ein plausibler und für den Bürger nachvollziehbarer Variantenvergleich bezüglich der Scheibe A. Die Behauptung, die Unterbringung der Verwaltungsmitarbeiter nach Sanierung in der Scheibe A erfolge kostendeckend, sei nicht hinreichend und für den Bürger nachvollziehbar belegt.
Dennoch habe man als Landesverwaltungsamt die erheblichen Bedenken zurückgestellt und aus Opportunitätsgründen von einer Beanstandung des Stadtratsbeschlusses, der die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellt, abgesehen.
„Eine Klärung dieser Rechtsfragen würde unweigerlich auf einen langwierigen Rechtsstreit hinauslaufen. Wir wollen diesen Rechtsstreit nicht auf den Rücken der Bürgerinnen und Bürger führen. Über 7700 Bürgerinnen und Bürger haben für die Durchführung dieses Bürgerentscheides votiert. Einen städtebaulichen Missstand beseitigen zu wollen, Verwaltungssitze zu konzentrieren und damit über lange Sicht eine Kosteneffizienz erzielen – all das sind begrüßenswerte Denkansätze, die wir nicht in Frage stellen wollen.“, erläutert der Leiter des Referates Kommunalaufsicht Michael Wersdörfer die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes.
Das Landesverwaltungsamt geht aber davon aus, dass bei der Umsetzung des Bürgerentscheids, sollte dieser mehrheitlich zustande kommen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden. Da es sich hier laut Initiatoren des Bürgerentscheides um einen Grundsatzbeschluss handelt, ist der Stadtrat aufgefordert, in den jeweils durch ihn zu treffenden Umsetzungsbeschlüssen diese Grundsätze zu beachten. Der städtische Haushalt darf nicht zusätzlich belastet werden. Zudem erwartet das Landesverwaltungsamt, dass künftig die Ladungsvorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes gehalten werden.
193.000 Menschen sind wahlberechtigt. Das sind etwa 7.000 mehr als zur Bundestagswahl. Das liegt daran, dass beim Bürgerentscheid bereits ab einem Alter von 16 Jahren gewählt werden darf und auch EU-Bürger ein Wahlrecht haben. Das Gebäude der Scheibe A soll dem Begehren zufolge für maximal 9.90 Euro pro Quadratmeter und Monat über einen Zeitraum von 30 Jahren angemietet werden. Damit das Begehren auch rechtskräftig wird, muss ein Quorum erfüllt werden. Eine Mehrheit der Wähler und mindestens 48.500 Menschen müssen zustimmen.
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