Landgericht Halle macht ab heute zwei mutmaßlichen Drogendealern den Prozess

Am Landgericht in Halle (Saale) müssen sich ab heute in zwei getrennten Prozessen zwei mutmaßliche Drogendealer verantworten
Dem im April 1982 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln sowie in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Der Angeklagte soll im September 2022 in seiner Gartenlaube in Halle ca. 55,2 Gramm Methamphetamin, ca. 2,2 Gramm Kokain, 12 Tabletten Ecstasy sowie 18,7 Gramm Tabak-Cannabis-Gemisch zum gewinnbringenden Weiterverkauf gelagert haben. Daneben soll er 0,1 Gramm Methamphetamin für seinen Eigenkonsum verwahrt haben. Zur Absicherung des Drogenvorrates sowie der Drogengeschäfte soll der Angeklagte an verschiedenen Stellen der Gartenlaube und im Garten diverse Waffen bzw. gefährliche Gegenstände, darunter eine Stahlrute, einen Schlagstock mit Pfeffersprayfunktion, diverse Wurfmesser, eine Axt, eine Machete, verschiedene Messer und eine Armbrust, gelagert haben. Der Angeklagte hat sich lediglich zu den in seiner Gartenlaube aufgefundenen Waffen und gefährlichen Gegenständen eingelassen und im Übrigen von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Gegen den im Mai 2002 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor. In beiden wird ihm bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Der Angeklagte soll im März 2022 gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter in dessen Wohnung diverse Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Weiterverkauf gelagert haben. In der Küche soll er Amphetamin mit einem Gesamtgewicht von 492,9 Gramm, im Wohnzimmer 0,99 Gramm Amphetamin, 0,16 Gramm Methamphetamin, 1,25 Gramm Heroin und 29,87 Gramm Marihuana, in einer Abstellkammer 3,38 Gramm Marihuana sowie im Schlafzimmer 9,84 Gramm Marihuana, 0,12 Gramm Methamphetamin und 7 Cannabissetzlinge verwahrt haben. Zur Absicherung des Drogendepots und der Verkaufsgeschäfte soll der Angeklagte diverse Schusswaffen und andere gefährliche Gegenstände in der Wohnung strategisch deponiert gehabt haben. Im September 2022 soll der Angeklagte in einem von ihm bewohnten Zimmer in Halle 270,47 Gramm Cannabis, 30,4 Gramm Amphetamin, 14,49 Gramm Ecstasy sowie 0,04 Gramm Methamphetamin zum gewinnbringenden Weiterverkauf gelagert haben. Zur Absicherung des Drogenhandels soll der Angeklagte in seinem Zimmer zugriffsbereit ein Klappmesser und ein Einhandmesser gelagert haben. Der Angeklagte hat angekündigt, sich geständig einlassen zu wollen. Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bedroht. Der Angeklagte war zu den Tatzeiten Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.
Der wird bestimmt für 2 Tage verurteilt wenn er sich gut führt, der lacht sich tod