Laternenfest 2025: Stadt Halle informiert über Sicherheitsmaßnahmen, Sperrungen und Verbote auf dem Festgelände wie Flaschen, Cannabis, Pyrotechnik

Für dich vielleicht ebenfalls interessant …

19 Antworten

  1. erna sagt:

    Woll’merse reinlasse

  2. Bjarne sagt:

    Konsumverbot von Cannabis schön und gut. Aber wie begründet sich denn ein Mitführverbot von Cannabis? Weiß da jemand mehr dazu?

    • Dr. med.Wurst sagt:

      Weil man nach der Einnahme noch dümmer und lächerlicher wirkt. Also ein Anblick, den man den Besuchern ersparen will.

  3. : sagt:

    Da bin ich ja beruhigt, wenn Cannabis dort verboten ist. Dann wird es viiiiel sicherer. Ich danke der Grünen Verbotspartei.

    • Gibt viel schlimmeres sagt:

      Sei froh das die AFD nichts dazu sagt da wärst du bei nicht Beachtung vielleicht in Haft!?

      • tabarco sagt:

        Gasflaschen ohne Ende. Werden im Konsum auf der Ecke gekauft und aufs Gelände geschleppt. Warum Regeln, wenn Sie niemand einhält und kontrolliert?

  4. Wes sagt:

    Cannabis dort verbieten wo Alkohol im Überfluss läuft und dann von Sicherheit sprechen. Genau mein Humor

    • : sagt:

      Klingt nach dem guten alten deutschen Humor: erst Regeln, dann Widersprüche, und am Ende ein Sicherheitskonzept mit Promille.

  5. Rechtslinksschwäche sagt:

    Auf einem Volksfest darfst du nach Bundesrecht Cannabis mitführen.

    Die Kommune kann ein öffentlich-rechtliches Mitführverbot kaum wirksam anordnen, weil das Bundesrecht abschließend ist.

    Der Veranstalter kann aber per Hausrecht ein Mitführverbot durchsetzen (Taschenkontrolle, Einlassverweigerung).

    In der Praxis heißt das: Juristisch erlaubt – praktisch trotzdem ausgeschlossen, wenn die Veranstalter es so wollen.

    • geradeaus gedacht sagt:

      „Kaum wirksam möglich“ bedeutet, es ist möglich. „Weil das Bundesrecht abschließend ist“ ist nicht nur nicht zutreffend, sondern bedeutet auch nicht, dass die Kommune keine eigenen Regeln aufstellen kann (vgl. Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz).

      Veranstalter ist hier zudem die Kommune.

      Um ein Mitführverbot durchsetzen zu können, müsste es allerdings wirksam sein, bestenfalls auch rechtmäßig.

      Ist ein Mitführverbot wirksam, ist es nicht nur ein praktisches, sondern auch „juristisches“ Verbot.

  6. Robert sagt:

    Na dann feiert mal schön.

  7. Detlef sagt:

    Viel Spaß aber jammert ne rum wenn’s Geld nächste Woche knapp ist

    • Franz2 sagt:

      Naja, diejenigen, die nächste Woche jammern, jammern auch außerhalb des Laternenfestes, aber jeder setzt eben andere Prioritäten … dreistellig an Silvester geht dann aber trotzdem.

  8. Tim sagt:

    Also darf mal Plastikflaschen mit rein nehmen?