Laternenfest 2025: Stadt Halle informiert über Sicherheitsmaßnahmen, Sperrungen und Verbote auf dem Festgelände wie Flaschen, Cannabis, Pyrotechnik

Am Wochenende lädt die Stadt Halle (Saale) erneut zum beliebten Laternenfest ein. Zwischen Ziegelwiese, Riveufer und Peißnitzinsel wird vom 29. bis 31. August gefeiert – mit Musik, Kulinarik und einem bunten Familienprogramm. Damit alle Gäste ein sicheres und angenehmes Fest erleben können, bittet die Stadt um Beachtung der wichtigsten organisatorischen und sicherheitsrelevanten Hinweise.

Freier Zugang, klare Regeln

Der Eintritt zum Festgelände ist kostenfrei. Bereits an den Zufahrten und Zugängen gilt jedoch: Glasflaschen, Waffen, Feuerwerkskörper und gefährliche oder spitze Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden. Das Sicherheitspersonal sowie Einsatzkräfte der Behörden sind berechtigt, Taschen und Rucksäcke zu kontrollieren. Besucher:innen werden gebeten, sich kooperativ zu zeigen.

Verkehr und Mobilität

Auf dem gesamten Festgelände herrscht ein generelles Fahrverbot – für Kraftfahrzeuge, Fahrräder und E-Roller. Nur Fahrzeuge mit Sondergenehmigung sind davon ausgenommen. Übergänge wie die Dreier Brücke (zwischen Ziegel- und Würfelwiese) sowie die Ochsenbrücke (zwischen Ziegelwiese und Riveufer) sind ausschließlich zu Fuß passierbar. Besucher:innen sollten genügend Zeit einplanen.

Tiere, Ordnung und Sicherheit

Hunde sind auf dem Festgelände erlaubt, müssen aber an der Leine geführt werden. Für als gefährlich eingestufte Hunde besteht Maulkorbpflicht. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals sowie aller behördlichen Einsatzkräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Die Polizei wird – entsprechend § 16 Abs. 1 des SOG LSA – auf dem Gelände Bild- und Tonaufnahmen anfertigen.

Sperrungen und Schutzgebiete

Ein sensibler Bereich ist die Nordspitze der Peißnitz: Als Naturschutzgebiet bleibt sie während des gesamten Festzeitraums gesperrt. Der Schutz der Natur hat oberste Priorität.

Cannabisverbot und Verlassen des Geländes

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht ein Mitführ- und Konsumverbot von Cannabis. Besucher:innen werden zudem gebeten, das Gelände jeweils bis spätestens 02:00 Uhr zu verlassen. Die Pfandrückgabe ist täglich bis 30 Minuten nach Veranstaltungsende möglich.

Veranstaltungszeiten im Überblick:
Freitag, 29.08.: 16:00 – 01:00 Uhr
Samstag, 30.08.: 10:00 – 01:00 Uhr
Sonntag, 31.08.: 10:00 – 18:00 Uhr

Die Stadt Halle (Saale) bittet alle Gäste, durch umsichtiges Verhalten zur Sicherheit und zum reibungslosen Ablauf des Laternenfestes beizutragen. Nur gemeinsam lässt sich das Fest zu einem gelungenen Erlebnis für alle machen.

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19 Antworten

  1. erna sagt:

    Woll’merse reinlasse

  2. Bjarne sagt:

    Konsumverbot von Cannabis schön und gut. Aber wie begründet sich denn ein Mitführverbot von Cannabis? Weiß da jemand mehr dazu?

    • Dr. med.Wurst sagt:

      Weil man nach der Einnahme noch dümmer und lächerlicher wirkt. Also ein Anblick, den man den Besuchern ersparen will.

  3. : sagt:

    Da bin ich ja beruhigt, wenn Cannabis dort verboten ist. Dann wird es viiiiel sicherer. Ich danke der Grünen Verbotspartei.

    • Gibt viel schlimmeres sagt:

      Sei froh das die AFD nichts dazu sagt da wärst du bei nicht Beachtung vielleicht in Haft!?

      • tabarco sagt:

        Gasflaschen ohne Ende. Werden im Konsum auf der Ecke gekauft und aufs Gelände geschleppt. Warum Regeln, wenn Sie niemand einhält und kontrolliert?

  4. Wes sagt:

    Cannabis dort verbieten wo Alkohol im Überfluss läuft und dann von Sicherheit sprechen. Genau mein Humor

    • : sagt:

      Klingt nach dem guten alten deutschen Humor: erst Regeln, dann Widersprüche, und am Ende ein Sicherheitskonzept mit Promille.

  5. Rechtslinksschwäche sagt:

    Auf einem Volksfest darfst du nach Bundesrecht Cannabis mitführen.

    Die Kommune kann ein öffentlich-rechtliches Mitführverbot kaum wirksam anordnen, weil das Bundesrecht abschließend ist.

    Der Veranstalter kann aber per Hausrecht ein Mitführverbot durchsetzen (Taschenkontrolle, Einlassverweigerung).

    In der Praxis heißt das: Juristisch erlaubt – praktisch trotzdem ausgeschlossen, wenn die Veranstalter es so wollen.

    • geradeaus gedacht sagt:

      „Kaum wirksam möglich“ bedeutet, es ist möglich. „Weil das Bundesrecht abschließend ist“ ist nicht nur nicht zutreffend, sondern bedeutet auch nicht, dass die Kommune keine eigenen Regeln aufstellen kann (vgl. Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz).

      Veranstalter ist hier zudem die Kommune.

      Um ein Mitführverbot durchsetzen zu können, müsste es allerdings wirksam sein, bestenfalls auch rechtmäßig.

      Ist ein Mitführverbot wirksam, ist es nicht nur ein praktisches, sondern auch „juristisches“ Verbot.

  6. Robert sagt:

    Na dann feiert mal schön.

  7. Detlef sagt:

    Viel Spaß aber jammert ne rum wenn’s Geld nächste Woche knapp ist

    • Franz2 sagt:

      Naja, diejenigen, die nächste Woche jammern, jammern auch außerhalb des Laternenfestes, aber jeder setzt eben andere Prioritäten … dreistellig an Silvester geht dann aber trotzdem.

  8. Tim sagt:

    Also darf mal Plastikflaschen mit rein nehmen?