Mehr Abtreibungen in Deutschland: 27.600 Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal (+4,5%)
Im 2. Quartal 2023 wurden rund 26 700 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2023 gegenüber dem 2. Quartal 2022 um 4,5 % zu. Damit setzte sich der seit dem 1. Quartal 2022 beobachtete Anstieg im Vorjahresvergleich fort. Die Ursachen für diese Entwicklung sind anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor.
70 % der Frauen, die im 2. Quartal 2023 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 42 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.
96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (50 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 37 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 83 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 14 % ambulant in Krankenhäusern.
Schwangerschaftsanbruch, heißt für Deutschland 26688 potentiellen Genies das Leben durch ärztlichen Eingriff verweigert.
Das bedeutet traumatisierte Mütter und
Therapiebedarfe.
Heißt es nicht und bedeutet es nicht.
Sonst aber Top-Kommentar.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist Mord und gehört verboten (außer die Schwangerschaft könnte zum Tod der Mutter führen oder das Kind wurde durch eine Vergewaltigung gezeugt).
Wenn es per Definition kein Mensch ist, ist es auch kein Mord.
Über diese Definition gibt es allerdings keinen Gesellschaftlichen Konsens
Für die Beurteilung, ob Mord oder nicht, genügt die (gefestigt) juristische.
Aber vielleicht können die Mordstypen ja einfach ganz intensiv beten?! Bringt bestimmt mehr als Internetkommentare.
Ich finde es bemerkenswert, dass es in der DDR dazu eine fortschrittlichere Einstellung und Gesetze gab als es seit der Wiedervereinigung ist. Jede Frau soll selbst entscheiden können!!!! Es ist ihr Leben und ihr Körper. Die Kirche soll sich da gefälligst raushalten!!!
Wenn das Leben des Kindes allein Sache der Frau ist, wie begründet es sich dann, dass Männer unter Umständen Unterhalt bezahlen müssen?
Jeder Mann hat die Möglichkeit, die Kirche um Hilfe zu bitten, wenn er kein Geld hat.
Der § 218 definiert eine Ausnahme zum § 1 GG. Er regelt ab wann die Würde des Menschen (Embryo) unantastbar ist. Über den Inhalt des § 218 StGB kann man reden, ihn einfach abzuschaffen käme einem Verbot von Abtreibungen gleich da schon ab der Zeugung unweigerlich § 1 GG greifen würde. Es ist seltsam, das die Interessenverbände das ignorieren.