Mehr Einbürgerungen in Sachsen-Anhalt

Im Jahr 2017 erwarben in Sachsen-Anhalt 734 Personen durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit. Wie das Statistische Landesamt mitteilte, ist die Zahl der Eingebürgerten damit im Vergleich zum Vorjahr um 48 Perso-nen (+ 7,0 %) gestiegen.
Die Einbürgerung erfolgte bei 328 Personen (rund 45 %) aus einer europäischen Staatsangehörigkeit heraus. Ferner gab es 278 (rund 38 %) Einbürgerungen aus einer asiatischen Staatsangehörigkeit, 77 (rund 10 %) Einbürgerungen aus einer afrikanischen und 29 (rund 4 %) aus einer amerikanischen Staatsangehörigkeit heraus. Gut 3 Prozent der Personen (22) waren vor ihrer Einbürgerung staatenlos oder ihre Staatsangehörigkeit konnte nicht geklärt werden.
Mit 75 (rund 10 %) Eingebürgerten stellten Personen mit ehemals ukrainischer Staatsangehörigkeit den größten Anteil aller Einbürgerungen. Die nächst größere Gruppe der Eingebürgerten bildeten 72 Personen (rund 10 %) mit ehemals vietnamesischer Staatsangehörigkeit.
Von den eingebürgerten Personen waren rund 51 Prozent (374 Personen) jünger als 35 Jahre und gut 3 Prozent (25 Personen) waren älter als 60 Jahre.
Alle Neubürger mussten einen langwierigen Verwaltungsprozess durchlaufen. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist ein Ausländer deutscher Staatsangehöriger mit allen Rechten und Pflichten, so unter anderem Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit, Berufsfreiheit, Ausweisungs- und Auslieferungsschutz, Reiseerleichterungen, Wahlrecht, Politische Betätigung und Wehrpflicht. Auch Ehrenämter wie Wahlhelfer und Schöffenposten können sie übernehmen. Die Einbürgerung ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe beträgt 255 Euro, für jedes mit eingebürgerte minderjährige Kind 51 Euro.
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