„Nicht anfechtbar“: Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde von Halles Oberbürgermeister gegen die vorläufige Dienstenthebung zurück

Der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), Bernd Wiegand, bleibt weiterhin im Zwangsurlaub. Der Senat für Landesdisziplinarsachen bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 18. Januar 2022 die Beschwerde des Oberbürgermeisters der Stadt Halle im Verfahren um seine vorläufige Dienstenthebung als unzulässig verworfen.
Die vorläufige Dienstenthebung war von der oberen Kommunalaufsichtsbehörde angeordnet worden, nachdem gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden war, dem insbesondere Vorwürfe zu Dienstpflichtverletzungen im Hinblick auf Verstöße gegen die in der Coronaimpfverordnung vorgesehene Impfreihenfolge zugrunde liegen.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat den Antrag des Beschwerdeführers auf Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 abgelehnt.
Die hiergegen eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht am gestrigen Tag verworfen, weil die eingereichte Beschwerdebegründung nicht den Vorgaben des Vertretungszwangs gemäß § 67 Abs. 4 VwGO entsprach. Der Prozessbevollmächtigte des Beschwerdeführers hatte ausschließlich auf eine von dem Beschwerdeführer selbst erstellte Begründung verwiesen. Dies ist nach der Verwaltungsgerichtsordnung nicht statthaft.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Wiegand winke winke!
Er bleibt OB, du bleibst …
Der große Bernd , der große Macher , könnte doch jetzt mal sein unternehmerisches Überfliegertalent beweisen u. als Rettungschwimmer das Heidebad seines Jüngers Nobel als Betreiber klimaneutral u. gendergerecht übernehmen , ehe er bei halben Bezügen seine Anwälte nicht mehr zahlen kann.
Formfehler vom Allmächtigen selbst? Ist schon ein Ausdruck von seiner Gloria im Verwaltungsrecht. Das hätte er doch wissen müssen.
Erinnert mich an die Bud Spencer Filme, wo der Gauner immer eine links und recht geklatscht bekommt, bis diese mit aufgerissenen Augen umfallen.
Wo siehst du einen Formfehler?
Lese er den vorletzten Absatz. Das nennt man Formfehler.
Das ist eine Verfahrensfehler. Lese er die VwGO.
Ein Formfehler, welcher zu einem Verfahrensfehler wurde.
Erst muss die Form eines Antrages korrekt sein, eh es im Verfahren bewertet wird.
Nein, kein Formfehler. Die Form des Antrags war korrekt und wurde auch nicht gerügt. Steht sogar im Artikel. Einfach das Brot von den Glüsen nehmen und lesen.
Streit ums Honorar oder Anwalt wollte seinen guten Namen nicht für eine dämliche Argumentation hergeben. So oder so, hahaha!!!
Theorien eines Ahnungslosen
Klagen wegen Formfehler – jetzt bekommt er seine eigene Medizin zu schmecken , ein Klagehansel wird mit den eigenen Waffen geschlagen – das ist göttliche Gerechtigkeit.
Keine Klage, keine Formfehler. Karel hat sich geirrt.
So eine arme Sau…
Er weiß nicht einmal wie man eine Beschwerde einreicht und seine Anwälte auch nicht. Und so einer, der immer allwissend tat, war OB. Beschämend! Möge er in Halle nie wieder politische Verantwortung übernehmen dürfen. Er sollte endlich zurücktreten, damit endlich Neuwahlen durchgeführt werden können.
Das Einreichen war nicht fehlerhaft.
Ich habe nur zwei Theorien dazu:
1. Wirklich nicht in der Lage, die Beschwerde formfehlerfrei einzulegen
2. Bewusstes Versemmeln des Verfahrens, weil kein wirkliches Interesse an der Wiederaufnahme der Beschäftigung besteht und vielleicht nur noch auf Zeit gespielt wird
Egal, im Landesverwaltungsamt knallen jedenfalls die Sektkorken und Fraktion Hauptsache Wiegand & Co. sollte sich besser auflösen.
1. Kein Formfehler.
2. Kein Versemmeln des Verfahrens.
Da wechselt er schon den Anwalt und dann sowas. Der Anwalt fügt die Stellungnahme des Mandanten an und unterschreibt nur noch. Der Anwalt als „Mietmaul.“
Peinlicher geht es kaum.
Völlig anderes Verfahren.
Peinlich in der Tat — allerdings deine „Analyse“.
Etwas besseres als Dr. Bernd Wiegand wird es für diese verdammte Stadt nicht geben.
Nehmt am besten gleich das Dörte, den Dicken will ich auf keinen Fall.
Erinnert an den schwarzen Ritter aus Monty Pythons “ Ritter der Kokosnuß“. 😉
Das war wohl selbst dem Anwalt zu blöd, dass er einfach 1zu1 die Ergüsse von Sabine und Bernd genommen hat. Gibt trotzdem Geld und er ruiniert nicht ganz seinen Ruf.
Mein Bedauern hält sich in überschaubaren Grenzen. Aber ich hätte einen Vorschlag: da Wiegands Protegé Nobel ja nun sein Glück in Albanien suchen will, könnte Wiegand doch das Heidebad übernehmen, Rettungsschwimmer ist er ja. Sabine macht den Würstchenstand und Wels übernimmt die Kinderanimation. Alle Wiegand-Anhänger können dann, bei freiem Eintritt natürlich, den Salto rückwärts lernen und bei schönem Wetter werden die Sitzungen des Stadtrates auf einer Großbildleinwand life übertragen und von Super-Bernd kommentiert. Jeder ist versorgt, alle sind glücklich und Halle kann endlich wieder zur Ruhe kommen.
Und du machst den Nachtwächter!
Ich würde durchaus gerne dafür sorgen, dass B.W. ein Licht aufgeht, allerdings bin ich dafür nicht qualifiziert. Da muss ein Psychologe ran.
„Halle kann endlich wieder zur Ruhe kommen.“
Genau, das ewig hallesche Dornröschenschloss, wohlbehütet durch ein politisches Dornendickicht jahrzehntelanger theatralischer Kommunal und Landespolitik.
Die Prinzessin namens „moderne Stadtverwaltung und Kommunalpolitik“ darf nun ruhig für die nächsten hundert Jahre weiterschlafen und falls es ein daher gezogener Prinz noch einmal wagen sollte, sie zu befreien und wach zu küssen, soll ihn die Geschichte „vom ewigen Bernd“ für alle Zeiten davon abhalten.
Nicht die Nadel einer Spindel, sondern die einer Injektion gegen das Coronavirus war der Fluch der dreizehnten Fee im Stadtrat.
Die Brüder Grimm hätten vermutlich große Freude an diesem modernen Märchen hallescher Stadtgeschichte, mich stimmt sie allerdings nur noch traurig!
Da hast du dich aber selbst gestochen und verstrickt in deinen hypotaktischen Schwurbelsätzen. Metaphorik ist nur gut, wenn sie verdeutlicht und nicht, wenn sie verschleiert bzw. In großen Teilen lächerlich ist. Die Brüdee Grimm schämen sich auf Wolke 7 über so viel Dilettantismus.
Die Brüder Grimm schämen sich wohl eher für den „ Verhinderten Deutschlhrer “,
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/schlechte-grammatik-und-rechtschreibung-unter-lehrern-16624436.html
Hirsch
Lerne erst mal fehlerfrei schreiben!
Jede Stadt hat die Posse verdient, die sie sich gewählt hat. Und das war in diesem Fall die Mehrheit der Minderheit.
Wenn ich ehrlich bin habe ich nicht verstanden wo genau der Verfahrensfehler liegt. Der neue Anwalt wird doch nicht so dämlich sein und einen Schriftsatz einreichen, den er selbst nicht verfasst / verstanden hat. Ich glaube aber auch nicht an eine Verschwörung dreier Richter am OVG. Kann mir mal bitte jemand mit juristischem Sachverstand erklären, was da los ist ?
Der neue Anwalt ist in einem anderen Verfahren.
Der Anwalt hat in seinem Schriftsatz auf Ausführungen verwiesen, die nicht von ihm stammen. Er (der Anwalt) hätte selbst Ausführungen zur Sache müssen. Wenigstens in er Art „Das sehe ich als Prozessbevollmächtigter ganz genau so.“ Hat er wohl nicht.
Es geht aber auch nur um die Beschwerde, die gegen die Ablehnung des Eilantrags auf Aufhebung der vorläufigen Supendierung eingelegt wurde. Die Beschwerde ist nun endgültig abgewiesen. Damit ist die Suspendierung (weiterhin) in Kraft.
Mehr ist da nicht passiert. Die eigentliche Entscheidung in der Sache ist noch lange nicht gefällt.
#Hirsch, da hätten aber alle ihres Amtes enthoben werden müssen die ebenfalls unrechtmäßig geimpft wurden. Und da gab es einige und nicht nur Herr Wiegand.