Prozessbeginn am Landgericht Halle gegen mutmaßlichen Räuber

Dem im Juli 1989 geborenen Angeklagten wird der Versuch einer besonders schweren räuberischen Erpressung zur Last gelegt.
Er soll nach dem Besuch einer Diskothek in einer Nacht im Januar 2023 auf einem Parkplatz in Halle auf eine Personengruppe gestoßen sein. Dabei habe er sich durch das ihn imitierende Lachen einer Person dieser Gruppe provoziert gefühlt. Daraufhin habe sich der Angeklagte entschlossen, Zigaretten und Geld von der Gruppe herauszufordern. Da keine der angesprochenen Personen seiner Aufforderung nachgekommen sei, habe der Angeklagte aus seiner Jackentasche ein Klappmesser gezogen und mit diesem vor den Personen umhergeschwenkt. Hierbei habe er seine Äußerung, dass er Zigaretten und Geld wolle, in der Vorstellung, die Angesprochenen würden aufgrund einer drohenden Verletzung mit dem Messer nun seiner Forderung nachkommen, wiederholt. Erst als eine Person der Gruppe mit ihrem Mobiltelefon den Notruf gewählt habe, habe der Angeklagte von seinem Vorhaben Abstand genommen und sich entfernt.
Der Angeklagte hat den Tatvorwurf in Abrede gestellt.
Besonders schwere räuberische Erpressung wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.
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