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Passiert wenn man auf der falschen Seite fährt.
Muss nicht die falsche Seite gewesen sein.
In jedem Fall darf man nicht unachtsam aus einer Ausfahrt fahren.
„Schuldfrage klar“,wieso nicht falsche Seite, haben wir Linksverkehr? Leider fahren viele Radfahrer , aus Bequemlichkeit auf der falschen Straßenseite. Ich hoffe der Radfahrerin geht es wieder gut.
Vorfahrtsstraße bleibt Vorfahrtsstraße, auch wenn man auf der falschen Seite fährt. Ist beim Auto genauso, zum Beispiel wenn man überholt. Dann fährt man auch auf der falschen Seite, man befindet sich aber immer noch auf der Vorfahrtsstraße. Wer dorthin einbiegt muss also immer nach beiden Seiten Ausschau halten.
Was verstehst du nicht unter einer Ausfahrt und Radfahrer von rechts ! Auf jeden Fall darf man nicht auf der falschen Seite fahren !
@SUV Manchmal ist die vermeintlich falsche Seite auch die richtige. Auf jeden Fall sollte man wissen, dass in der Merseburger seit einer halben Ewigkeit gebaut wird. Ehe man also jemanden vielleicht falsch beschuldigt, sollte man sich über die örtlichen Verhältnisse informieren (soweit das eine Polizeimeldung überhaupt zulässt).
Dort ist aber schon lange Zweirichtungsverkehr für Radfahrer auf nur einer Seite. Nochmal: Der Autofahrer muss Verkehr aus beiden Richtungen beachten. Auch Kinder mit Begleitperson fahren manchmal links, und das völlig legal.
Viele fahren bewusst falsch als Radfahrer
Hallo.
Es war nicht die falsche Seite. In der Merseburger Straße wird wegen der Baustelle der Rad- und Fußgänger Verkehr über große Strecken nur einseitig geleitet. In diesem Bereich am Bergmannstrost ist das auch so.
Die Schuldfrage ist somit klar und es muss hier nicht weiter darüber diskutiert werden!
Danke für das die Sorge des 1 User wegen der Gesundheit.
Ich bin auf dem Weg der Besserung. Dank Helm und umsichtiger Fahrweise ging es noch glimpflich aus.
Ich möchte mal zitieren, damit die immer wieder aufkehrende Diskussion bzgl. „falscher“ Nutzung des Radweges:
„…In den meisten Fällen wird ein Fahrradunfall dann entstehen, wenn ein Fahrradfahrer auf einem Radweg einer Vorfahrtsstraße auf der „falschen“ Seite fährt und dann durch ein Kfz von einer „untergeordneten“ Straße erfasst wird. Die Rechtsprechung hat in jahrzehntelanger Rechtsprechung für diesen Fall klar gemacht:
Durch das verkehrswidrige Benutzen des Fahrradstreifens in die falsche Fahrtrichtung verliert der Fahrradfahrer NICHT seinen Vorfahrtsanspruch.
Insbesondere der BGH gewährte auch falschfahrenden Fahrradfahrern weite Vorfahrtsrechte:
Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich nach der allgemeinen Rechtsauffassung auf die gesamte Fahrbahn der bevorrechtigten Straße, einschließlich der vorhandenen Radwege. (Urteil vom 05.02.1974 – VI ZR 195/72)
Auf das Vorfahrtsrecht hat es auch keinen Einfluss, ob der Radfahrer den Radweg „verkehrswidrig“ nutzt….“
(Quelle: https://vinqo.de/fahrradunfall-haftung-bei-falscher-radwegnutzung/)
Ich sag’ mal so: man müsste genauso mit Fußgängern von rechts rechnen, von daher ist diese Rechtssprechung richtig.