Randale, Körperverletzung, Androhung von Straftaten: Landgericht in Halle macht einem 39-Jährigen den Prozess
Gegen den im Januar 1984 geborenen Angeklagten liegen sechs Anklageschriften und ein Strafbefehl vor.
Mit der ersten Anklage vom 25.05.2021 wird dem Angeklagten der absichtliche oder wissentliche Missbrauch von Notrufen vorgeworfen. Der Angeklagte soll im April 2019 die Leitstelle der Polizei in Halle angerufen und bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, dass es einen Unfall mit zwei Verletzten gebe, obwohl er gewusst habe, dass sich tatsächlich kein Unfall ereignet habe.
Mit der zweiten Anklage vom 18.02.2020 werden dem Angeklagten zwei Beleidigungen und ein Hausfriedensbruch zur Last gelegt. Er soll im Juli 2018 zwei Polizeibeamte auf dem Hauptbahnhof in Halle beleidigt haben, nachdem diese gegen ihn einen Platzverweis ausgesprochen hatten. Im Anschluss habe der Angeklagte einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn beleidigt. Nachdem dem Angeklagten im Anschluss an die beleidigenden Äußerungen durch den Mitarbeiter der Deutschen Bahn ein Hausverbot für den Hauptbahnhof Halle erteilt worden sei, habe der Angeklagte wenig später gleichwohl den Hauptbahnhof ohne Reiseabsicht betreten.
Mit der dritten Anklage vom 05.03.2021 werden dem Angeklagten eine Sachbeschädigung sowie eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten vorgeworfen. Der Angeklagte soll im Juli 2020 in einem Büro der Migrationshilfe in Halle die Auszahlung von Geld verlangt haben. Nachdem ihm erklärt worden sei, dass die Migrationshilfe hierfür nicht zuständig sei, habe der Angeklagte versucht, die verschlossene Tür mit Fußtritten zu öffnen. Hierdurch sei das Schließblech verbogen worden und ein Sachschaden von etwa 65,00 Euro entstanden. Im Juli 2020 habe sich der Angeklagte erneut in das Büro der Migrationshilfe begeben. Weil er mit der dort angebotenen Hilfeleistung nicht einverstanden gewesen sei, habe er sich vor den Hauseingang gestellt und angekündigt, das Haus anzuzünden und eine andere Person zu erschießen. Die Mitarbeiter der Migrationshilfe seien durch diese Äußerung erheblich beunruhigt worden.
Mit der vierten Anklage vom 10.03.2021 werden dem Angeklagten eine Sachbeschädigung und eine Beleidigung zur Last gelegt. So soll er im November 2020 im Büro einer Zeitarbeitsfirma in Halle ohne rechtfertigenden Grund eine dem Infektionsschutz dienende Plexiglasscheibe zerschlagen und zwei Blumentöpfe zu Boden geworfen haben. Anschließend habe er eine Deckenleuchte sowie das Display und die Halterung eines Tablets zerschlagen haben. Insgesamt sei durch die Handlungen des Angeklagten ein Schaden von 1.000,00 Euro entstanden. Im Dezember 2020 habe sich der Angeklagte in die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) begeben. Da der dort tätige Mitarbeiter nicht verstanden habe, was der Angeklagte für ein Anliegen habe, habe der Angeklagte den Mitarbeiter in ehrverletzender Weise beschimpft. Zudem habe er den Mitarbeiter angespuckt.
Mit der fünften Anklage vom 20.03.2020 werden dem Angeklagten versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, eine Bedrohung und ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen. Im April 2019 soll der Angeklagte gegen die Eingangstür des Ordnungsamtes in Halle getreten haben, um Zugang zu erhalten. Nachdem die Mitarbeiter den Angeklagten daraufhin aufgefordert haben sollen, diese Handlungen zu unterlassen, habe der Angeklagte aus einem nahegelegenen Gebüsch einen Stock geholt und diesen mit starker Wucht in Richtung der Köpfe der Mitarbeiter geschlagen, um diese zu verletzen. Dabei sei ein Mitarbeiter durch den Stock am Rücken getroffen worden. Als daraufhin zwei Verwaltungsvollzugsbeamte versucht haben sollen, den Angeklagten von weiteren Gewalthandlungen abzuhalten, habe der Angeklagte um sich geschlagen, um auch diese Mitarbeiter zu verletzen. Dies hätten die Mitarbeiter durch Ausweichen jedoch verhindert. Nur durch den Einsatz von Pfefferspray und eine anschließende Fixierung des Angeklagten hätten weitere Gewalthandlungen durch diesen unterbunden werden können. Im April 2019 habe sich der Angeklagte erneut zum Ordnungsamt der Stadt Halle begeben und dort gegenüber einem der beiden Mitarbeiter, die er wenige Tage zuvor angegriffen haben soll, geäußert, dass er ihn töten werde. Im November 2019 habe sich der Angeklagte trotz eines Betretungsverbots in das Justizzentrum Halle begeben und sich auch auf mehrfache Aufforderung nicht entfernt, sondern vielmehr herumgebrüllt und zwei Justizhauptwachtmeister als „Nazis und Faschisten“ bezeichnet. Im Anschluss habe der von den Justizhauptwachtmeistern nach draußen geschobene Angeklagte wiederholt versucht, in das Gebäude zu gelangen. Die Durchsetzung des Hausverbots habe er dadurch zu verhindern versucht, dass er sich entgegen der Laufrichtung gestemmt habe. Ferner habe der Angeklagte unvermittelt und wiederholt mit Verletzungsabsicht in Richtung der Köpfe der Justizhauptwachtmeister geschlagen, was diese jedoch durch Abwehr mit ihren Händen und Armen hätten verhindern können. Schließlich habe er – im Ergebnis erfolglos – versucht, einen der Justizhauptwachtmeister die Treppe herunterzuziehen.
Mit der sechsten Anklage vom 16.10.2019 wird dem Angeklagten Hausfriedensbruch zur Last gelegt. Er soll sich im Mai 2019 trotz eines bestehenden Hausverbots ohne Reiseabsichten im Hauptbahnhof Halle aufgehalten haben.
Mit Strafbefehl des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 29.08.2019 wurde gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 Euro wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch verhängt. Er soll sich im Dezember 2018 zum Jobcenter Halle begeben und dort trotz mehrfacher Aufforderung einer Mitarbeiterin deren Büro nicht verlassen haben. Daraufhin habe der Angeklagte zwei Mitarbeiterinnen bedroht und beschimpft. Letztlich habe er vom Wachschutz hinausgebracht werden müssen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Taten zunächst jeweils beim Amtsgericht Halle (Saale) – Strafrichter – angeklagt bzw. einen Strafbefehl beantragt. Da jedoch eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund des dringenden Verdachts einer psychischen Erkrankung des Angeklagten in Betracht kommt, legte das Amtsgericht die Verfahren dem Landgericht Halle zur Übernahme vor.
Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten. Außerdem kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Der nächste Flieger in die Wüste ist definitiv kostengünstiger!!!!!!
Ab ins Flugzeug und ins Heimatland mit dem Vogel.
Migrationshintergrund? Also bitte, der gehört nicht in die geschlossene, sondern dahin zurück, wo er her gekommen ist. Auf unsere Steuergelder ihn auch noch verwöhnen, bei den vielen Straftaten.
ohne Worte … aber „psychisch krank“ … warum ist der dann noch auf freiem Fuß? Muss er erst jemanden abstechen … ??
Ich hoffe, danach wird er abgeschoben?
Der gehört abgeschoben!!!
Und dann wundern, wenn er seine Drohungen wahr macht und Menschen tötet.. Wie kann man sowas mit nur 6 Monaten bestrafen?
Wie kommst du auf „mit nur 6 Monaten“?
„Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten.“
Auf Wiedersehen! Nee, hoffentlich nicht!!!